„Noch nicht das letzte Wort gesprochen“

Vergangene Woche gab es einen Ortstermin des Verwaltungsgerichts in Bad Wiessee. Eine Anwohnerin hatte gegen die vielen Busse auf dem Dourdanplatz geklagt. Bis 20. April muss der Bürgermeister eine Entscheidung treffen. Höß bezieht jetzt schon Stellung.

Wiessees Bürgermeister Peter Höß äußert sich nun zum Gerichtsverfahren um den Dourdanplatz.

Die Vorgaben für die Gemeinde sind erheblich. Richter Dietmar Wolff sieht Handlungsbedarf und machte beim Gerichtstermin vergangene Woche klare Vorgaben, damit Klägerin Ursula Lederer weniger von Immissionen beeinträchtigt wird. Die Gemeinde muss bis zum 15. Mai die jetzt vorhandenen Busparkplätze vor dem Grundstück Lederers auf die Südseite des Dourdanplatzes am Zeiselbach verlagern und gleichzeitig eine zeitliche Beschränkung von 8 bis 22 Uhr veranlassen.

Außerdem wird die Gemeinde aufgefordert, nach Möglichkeiten eine Beschilderung suchen, „die das Wenden durch Busse auf dem Platz verhindert“, so das Gericht. Es schlug ferner die Ausfahrt der Busse über die Seestraße und Löblweg zur Bundesstraße vor. Ob dies praktikabel ist, bezweifelt Bürgermeister Peter Höß nun auf Anfrage. Immerhin müsste dann auch der Wochenmarkt mittwochs weichen.

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„Vorschläge nicht zu Ende gedacht“

Denn Höß (Wiesseer Block) glaubt, dass „möglicherweise die Vorschläge, die bei dem Gerichtstermin gemacht wurden, nicht zu Ende gedacht wurden“. Er war beim Ortstermin zu Besuch der Partnergemeinde Dourdan in Frankreich und konnte nicht unmittelbar auf den Maßnahmenkatalog des Gerichts reagieren. Höß will andere Prioritäten setzen.

Die Gemeinde brauche „zukunftsweisende Lösungen“ für den zentralen Platz in Wiessee. Große Reisebusse benötigten inzwischen auch eine Möglichkeit, ihre Abwässer zu entsorgen und Frischwasser aufzufüllen. „Dies kann am Dourdanplatz nicht eingerichtet werden“, gibt Höß zu bedenken.

Man sollte ernsthaft nachdenken, ob es im ganzen Tal nicht einen Platz gibt, an dem die Busse während des Aufenthalts ihrer Passagiere abgestellt und bis die Fahrgäste am vereinbarten Treffpunkt wieder aufgenommen werden können.

In dieser Richtung müsse etwas passieren. „Aber ich kenne noch keinen Platz, der dafür in Frage kommen würde“, so Höß. Dies käme dann allen Talgemeinden zugute, denn die Technik entwickle sich weiter. „So etwas sollte bei den künftigen Entscheidungen mit einfließen“, bekräftigt Höß.

In den nächsten Tagen werde er einen Termin für alle Ansprechpartner im Rathaus vorbereiten, die davon tangiert seien. „Dann werden wir überlegen, was am Vernünftigsten ist.” Spätestens bis zur Frist des Gerichts am 20. April werde er sich dann äußern. „Denn der Vorschlag des Richters kann nur eine Zwischenlösung sein“, ist sich Höß sicher. Eine endgültige Lösung müsse „sehr gut überlegt“ sein.

Unverständnis äußerte Höß über Lederers Klage: „Früher war es der ausdrückliche Wunsch von den Eltern der Klägerin, der Familie Gräf, dass hier Busse halten, damit die Passagiere auch deren Café Königslinde erreichen konnten“. Da hätte die Klägerin keine Einwände gehabt, so Höß. Inzwischen hat sich in Wiessee Einiges verändert, auch die Frequenz der parkenden Busse. Hier allen Seiten gerecht zu werden, dürfte ein schwieriges Unterfangen für Höß werden. Sein Fazit nach dem Gerichtstermin: „Hier ist noch nicht das letzte Wort gesprochen“.

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