18-jähriger Tegernseer verurteilt

Im Mai 2018 wurde in den Proberaum der Band Hoamat Beat in Rottach eingebrochen. Der Schaden war groß. Nun musste sich ein 18-jähriger Azubi aus Tegernsee vor dem Schöffengericht in Miesbach verantworten. Die Polizei konnte ihn durch einen Handballenabdruck überführen.

Im Mai 2018 wurde in den Bandraum von Hoamatbeat eingebrochen. Ein 18-jähriger Tegernseer stand deshalb nun vor Gericht.

In der Nacht vom 11. auf den 12. Mai 2018 wurde in den Katholischen Kindergarten St. Josef in Rottach-Egern eingebrochen. In dem Keller in der Kißlinger Straße hat die Rottacher Band „HoamatBeat“ ihren Proberaum. Aus dem Raum wurde eine E-Gitarre der Marke Godin und diverses Zubehör im Wert von rund 5.000 Euro geklaut. Auch die Trinkgeldkasse wurde mitgenommen. Bei dem Einbruch entstand ein geschätzter Sachschaden von 500 Euro.

Die Polizei sicherte nach dem Einbruch sämtliche Spuren und wurde fündig: In der Innenseite eines Kellerfensters befand sich ein fremder Handballenabdruck. Dieser lieferte in der Datenbank sofort einen Treffer. Durch den Handballenabdruck konnte der damals 17-jährige Tegernseer überführt werden. Seine Fingerabdrücke waren bereits aus vorangegangenen Delikten im System der Polizei.

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Vorbestraft und ohne Reue

Nun musste sich der mutmaßliche Einbrecher vor dem Schöffengericht in Miesbach verantworten. Aufgrund des eindeutigen Abdrucks am Tatort sah es jedoch von Anfang an nicht gut aus für den Azubi. Richter Klaus-Jürgen Schmid und die beiden Laienrichter werteten die Spurenlage als Beweis für seine Tat. Gestehen wollte der 18-Jährige allerdings nicht. Zwar hatte er für den Handabdruck keine Erklärung, dennoch bestritt er weiterhin, in den Bandraum eingebrochen zu sein.

Doch neben der Spurenlage kam erschwerend hinzu, dass der Angeklagte nur zwei Tage vor dem Einbruch bereits in einem anderen Fall verurteilt wurde. Die Richter sahen darin „eine schädliche Neigung“ des Jugendlichen aus Tegernsee. Sie verurteilten ihn deshalb zu acht Monaten auf Bewährung. Zudem muss er den Schaden in Höhe von 5.000 Euro ersetzen. Damit folgten die Richter der Neuregelung zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung von 2017, die bislang nur selten bei Jugendstrafsachen angewandt wurde.

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