Wiesseer Wildparkern droht Bußgeld

Bad Wiessee will seinen Verkehr beruhigen. Auf die seit Januar bestehenden Tempo-30-Zonen folgt dort als nächstes ein groß angelegtes Halteverbot.

Die Gemeinde sieht darin ein probates Mittel, Autofahrer zu mehr Gelassenheit zu erziehen. Damit Anwohner und Anlieger dennoch parken können, sollen rund 200 Stellplätze ausgewiesen werden. Wer außerhalb der Zonen parkt, dem droht künftig ein Bußgeld.

Noch sind die Schilder in Bad Wiessee, wie hier in der Auerstraße, abgeklebt.
Noch sind die Schilder in Bad Wiessee, wie hier in der Auerstraße, abgeklebt.

Die Schilder für das eingeschränkte Halteverbot im gesamten nordwestlichen Gemeindebereich von Bad Wiessee sind schon lange montiert. Sie kamen mit der Einführung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 bereits im Januar. Seitdem sind die Halteverbotsschilder überklebt, doch nicht mehr lange. Im August will man die notwendigen Markierungen auf den Straßen angebracht haben, wie Klaus Schuschke vom Wiesseer Ordnungsamt versichert.

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Polizei gibt grünes Licht

„Eigentlich wollten wir um diese Zeit schon fertig sein, aber es ist doch ein höherer Aufwand, als wir gedacht haben“, erklärt Schuschke, „wir müssen von der bautechnischen, verkehrsrechtlichen und praktischen Seite festlegen, wo wir gesonderte Parkplätze auf der Straße kennzeichnen können.“ Bislang seien bereits 113 Parkplätze erfasst, 200 sollen es insgesamt dann werden. So wird es beispielsweise in der Koglkopfstraße insgesamt 60 Meter Parkfläche geben, dies entspreche zehn Stellplätzen.

Wiessees Pläne für die eingeschränkte Halteverbotszone seien auch mit Landratsamt und Polizei abgestimmt worden. Beide Behörden hätten ihr O.K. gegeben. Grundsätzlich gilt dann ein generelles Halteverbot, mit Ausnahme der Flächen, die als Parkplätze ausgewiesen sind. Schuschke:

Wir sehen ja jetzt schon, wo Parkmöglichkeiten vonnöten sind und ein Bedarf vorhanden ist. Wir versuchen, diesem Bedarf gerecht zu werden und diese Parkstände dort einzuzeichnen und aufzukleben, wo sie gebraucht werden. Unser Bestreben ist, so viele Parkplätze wie möglich zu schaffen, um eben den Verkehr zu beruhigen.

Denn wo Autos in engen Straßen parken, da ist sich Schuschke sicher, fahre man von Haus aus langsamer. Das sei Wiessees Konzept der Verkehrsberuhigung. Zudem solle es niemand zu weit zu seinem Auto haben. Dies sei das Ziel. Die Realität wird es weisen.

Keine zeitliche Begrenzung

Eine Realität ist dann auch, dass Fahrzeugführer innerhalb der gekennzeichneten Zone nicht länger als drei Minuten halten dürfen, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder zum Be- oder Entladen. Dies schreibt die Straßenverkehrsordnung vor. In der steht weiter: „Das eingeschränkte Halteverbot gilt innerhalb der gesamten Zone, ohne dass das Zeichen wiederholt wird. Das Verbot gilt für alle öffentlichen Flächen innerhalb des begrenzten Bereiches.“

Unter anderem in diesem Bereich ist künftig parken nur noch in den markierten Zonen erlaubt. Zur Gesamtansicht entweder auf den untenstehenden Link oder auf das Bild klicken.
Unter anderem in diesem Bereich ist künftig parken nur noch in den markierten Zonen erlaubt. Zur Gesamtansicht entweder auf den untenstehenden Link oder auf das Bild klicken.

Hier geht es zum PDF-Dokument, in dem alle Parkzonen in Bad Wiessee markiert sind.

Wer sich nicht an die neuen Zonen hält, für den kann es teuer werden: Beim Parken im Halteverbot werden dann 15 Euro Bußgeld fällig. „Die ausgewiesenen Parkplätze“, so Klaus Schuschke, „sind weder zugewiesen noch zeitlich begrenzt.“

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