“Arschteuer und sauanstrengend”

Der Kontostand geht gen Null, die letzten Groschen sind aus der Spardose zusammengekratzt und es ist erst Mitte des Monats. Wer kennt das nicht? Gerade Schüler und Studenten leiden oft an chronischem Geldmangel. Ein Nebenjob kann helfen.

Gegen leere Taschen hilft ein Nebenjob. Doch was ist für Jugendliche erlaubt?
Gegen leere Taschen hilft ein Nebenjob. Doch was ist für Jugendliche erlaubt?

„Ich will nicht erwachsen werden. Das ist arschteuer und sauanstrengend“, schimpft Imke im Film Mädchen, Mädchen 2. So wie ihr geht es vielen Jugendlichen. Denn je älter man wird, desto höher werden die Ausgaben. Zunächst will man sich coole Klamotten oder ein neues Handy kaufen. Später muss man während des Studiums seine Miete und das ein oder andere Feierabendbier finanzieren.

Wenn die Eltern nicht mehr dafür aufkommen können oder wollen, muss man selbst dafür sorgen, dass das Konto am Ende des Monats nicht leer ist. Ein Nebenjob muss her. Die Suche dürfte sich nicht allzu schwierig gestalten: Schüler und Studenten haben vor allem während der Ferien Zeit, die sie sinnvoll nutzen können – und genau diese Flexibilität suchen auch einige Unternehmen im Tal.

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Hürde für die Einstellung Minderjähriger: Das Gesetz

Im Oberland werden in verschiedensten Branchen Nebenjobs für Schüler und Studenten angeboten. Beliebt für Nebenjobs ist vor allem die Gastronomie. Kellner, Küchenhilfen oder Foodrunner können immer gebraucht werden – vor allem in der Vorweihnachtszeit. Doch auch hinter den Kassen der Tankstellen oder Supermärkte sieht man immer wieder junge Leute, die sich etwas dazu verdienen.

Doch ab welchem Alter darf man zu welchen Uhrzeiten überhaupt arbeiten? Die gesetzlichen Vorgaben bei der Anstellung von Minderjährigen sind klar definiert. Schüler ab 15 Jahren können bis zu vier Wochen im Jahr, also 20 Arbeitstage zu jeweils acht Stunden Ferienarbeit leisten. Die Arbeitszeit muss zwischen 6 Uhr morgens und 8 Uhr abends liegen. Es gibt aber auch einige Ausnahmen: Im Bäckerhandwerk zum Beispiel dürfen 16-Jährige um 5 Uhr anfangen, 17-Jährige um 4 Uhr.

Im Gaststättengewerbe dürfen über 16-Jährige bis 22 Uhr arbeiten. Wenn Jugendliche im Alter von 15 bis 17 Jahren nicht mehr Vollzeit schulpflichtig sind, können sie sogar bis zu acht Stunden täglich arbeiten, dürfen aber die Arbeitszeit von 40 Wochenstunden nicht überschreiten. An Wochenenden und Feiertagen gilt, von einigen Ausnahmen abgesehen, ein Arbeitsverbot für Jugendliche.

Auch auf Oberland-jobs.de gibt es eine Vielzahl an aktuellen Stellenangebote für Schüler und Studenten. Dort finden auch junge Leute Minijobs im gesamten Oberland und in verschiedensten Branchen. Einfach mal reinschauen.

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