Beachtenswerte Hinweise für den Kauf und Verkauf von Gebrauchtwagen

Wer plant, einen Gebrauchtwagen zu verkaufen, sollte sich rechtzeitig einen Überblick über die aktuelle Marktlage verschaffen. Dies ermöglicht einen objektiven Vergleich mehrerer Angebote. Erste Anhaltspunkte für die Wertermittlung bietet das Studium der Gebrauchtwagenportale im Internet, wobei diese allerdings meist das Preisniveau beim Fahrzeugverkauf vom gewerblichen Händler an einen privaten Endkunden wiedergeben und etwaige Rabatte nicht berücksichtigen.

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Daten des für den Verkauf vorgesehenen Fahrzeugs online an ein Ankaufsportal oder einen Händler zu übermitteln, der bereit ist, eine Bewertung ohne vorherige Besichtigung vorzunehmen. Solche Bewertungen stehen meist unter dem Vorbehalt, dass das Fahrzeug sich in einem altersgerechten Zustand befindet und ein Kaufvertrag aufgrund dieser Bewertung abgeschlossen wird. Bei wertvollen Automobilen, speziell bei Oldtimern und Luxusfahrzeugen, lohnt sich häufig die Einholung eines Bewertungsgutachtens.

Solche Gutachten erstellen Institutionen wie TÜV, DEKRA und GTÜ, aber auch Autoexperten für Gebrauchtwagenkauf und öffentlich bestellte und vereidigte Gutachter, die Handwerks- bzw. Industrie- und Handelskammern auf Anfrage benennen. Ein Sachverständigengutachten ist meist auch dann erforderlich, wenn ein Unfallfahrzeug unrepariert veräußert werden soll, für das noch eine Versicherungsleistung aussteht.

Die Alternativen beim Verkauf eines Gebrauchtwagens

Die klassische Variante beim Gebrauchtwagenkauf ist der Verkauf von Privat an Privat. Ein solcher Verkauf ist meist steuerneutral und nicht mehrwertsteuerpflichtig. Für den Privatverkäufer besteht die Möglichkeit, seine Gewährleistung für Sachmängel auszuschließen bzw. auf das gesetzliche Minimum zu reduzieren. Der Käufer geht insofern ein erhöhtes Risiko ein, sodass diesem anzuraten ist, sich wichtige Eigenschaften (insbesondere Unfallfreiheit) im Vertrag schriftlich zusichern zu lassen. Meist ist beim Privatverkauf ein höherer Preis erzielbar als bei einer Veräußerung an einen Händler, da dieser vorab etwaige Aufbereitungs- und Reparaturkosten in Abzug bringt und auch seine eigene Gewinnspanne einkalkuliert. Vielfach nehmen Gebrauchtwagenhändler Fahrzeuge nur in Kommission, kaufen also nicht selbst an, sondern stellen das Fahrzeug nur aus und präsentieren es etwaigen Interessenten. Steht gleichzeitig ein Neukauf an, lohnt es sich oft, den Gebrauchtwagen beim Verkäufer des Neuwagens in Zahlung zu geben. Vielfach lässt sich so ein überdurchschnittlicher Verkaufserlös erzielen.

Die wichtigsten Verhaltensempfehlungen

Unverzichtbar ist die schriftliche Fixierung des Vertragsinhalts. Dabei ist auf eine genaue Bezeichnung des Fahrzeugs ebenso zu achten wie auf die Benennung des Kaufpreises und der Zahlungskonditionen. Wichtig ist, dass die Fahrzeugübergabe erst Zug um Zug bei Zahlung des Kaufpreises bzw. der letzten Kaufpreisrate stattfindet. Ferner empfiehlt sich die genaue Fixierung der vereinbarten Gewährleistungsregeln und etwaiger zugesicherter Eigenschaften (insbesondere Unfallfreiheit). Soll der Käufer die Ab- bzw. Ummeldung des Fahrzeugs übernehmen, ist dies vertraglich zu regeln.

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