Darf die Polizei einfach Handys wegnehmen?

Noch immer ist unklar, um welche Bilder es sich nun eigentlich gehandelt hat. Bei der Razzia am Tegernseer Gymnasium hat die Polizei unter anderem auch die Mobiltelefone der potentiellen Tatbeteiligten beschlagnahmt. Aber dürfen die das so einfach?

Darf die Polizei einfach so Handys beschlagnahmen?

Welche Bilder haben die Polizei zu so tiefgreifenden Ermittlungen veranlasst? Die Polizei macht hierzu noch immer keine Angaben. Das Gymnasium Tegernsee hat die Polizei selbst informiert, dass in einer WhatsApp-Gruppe von Schülern anstößiges Bildmaterial herumgereicht worden war. Daher wurde die gesamte Q12 Gegenstand von polizeilichen Ermittlungen. Bislang kann man nur mutmaßen, um welche Bilder es sich wohl gehandelt hat. Fest steht nur, dass es sich nicht um harmloses Material gehandelt haben kann.

Die Beschlagnahmung der Handys hat uns dazu gebracht, einmal darüber nachzugrübeln, ob denn die Polizei tatsächlich korrekt vorgegangen ist? Schließlich ist das schon ein schwerwiegender Eingriff.

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Muss man sein Handy der Polizei übergeben?

Ein Strafverteidiger würde sagen: „Geben Sie niemals freiwillig Ihr Handy und Ihre Zugangsdaten heraus.“ Schließlich kann sich auch die Polizei einmal irren. Und eine freiwillige Herausgabe lässt sich nicht mehr rückgängig machen.

Unfreiwillig muss man aber schon die Herausgabe dulden: Ohne Einverständnis dürfen Polizisten deren Mobiltelefone nicht einfach einkassieren. Wenn die betroffene Person sich weigert, das Gerät freiwillig herauszurücken, dürfen Polizisten ein Handy oder Smartphone nur dann zwangsweise sicherstellen, wenn sie dafür einen richterlichen Beschluss haben oder wenn Gefahr im Verzug droht. Im vorliegenden Fall war nach Auskunft der ermittelnden Behörden die Beschlagnahmung der Handys vom richterlichen Beschluss umfasst. Grundsätzlich gilt: Jede Beschlagnahme als Beweismittel setzt einen hinreichenden Verdacht voraus und ist bei schweren Straftaten immer möglich. Schließlich dient das der Sicherstellung von Beweismitteln.

Wer möchte schon, dass die Polizei in sein Handy schaut? Niemand. Gut fühlt sich das sicherlich nicht an, denn die Spurensicherung bekommt dabei auch harmlose Bilder und Nachrichten zu Gesicht, die man eben einem Fremden nicht mitteilen wollte. Man denke daran, dass der Zickenkrieg mit der besten Freundin eventuell nicht für Dritte bestimmt sein sollte. Dulden muss man das aber. Das „Einkassieren“ von Handys ist ein alltäglicher Vorgang.

Was passiert mit den beschlagnahmten Geräten?

Diese gehen zur Spurensicherung, bei denen ausgebildete Kriminaltechniker die Daten auf dem Handy auswerten. Dann werden die Beschuldigten darum gebeten, ihre Zugangsdaten herauszugeben. Verpflichtet sind sie dazu nicht, schließlich gilt der Grundsatz, dass man sich nicht selbst belasten muss.

Auch wenn die Beschuldigten die Zugangsdaten nicht freiwillig herausgeben, so finden diese im Regelfall Mittel und Wege, die darauf gespeicherten Daten zu extrahieren. Dabei wird häufig mit externen Firmen zusammen gearbeitet. Nach der Auswertung, die gerne auch einmal ein paar Wochen dauern kann, werden die Handys den Beschuldigten zurück gegeben.

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