Eine Dummheit im Suff

Drei Jugendliche, zu viel Alkohol, mehrere Partys, Vandalismus und Körperverletzung: Heute fand der fünfte und zugleich letzte Verhandlungstag um die Holzkirchner Autospiegel-Affäre statt. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, doch für die drei jungen Männer kam es am Ende anders.

Heute wurde ein Urteil in der Holzkirchner Spiegel-Affäre gesprochen: Die drei Jugendlichen sind schuldig.
Heute wurde ein Urteil in der Holzkirchner “Spiegel-Affäre” gesprochen: Die drei Jugendlichen sind schuldig.

Die Verhandlung um die Holzkirchner Autospiegel-Affäre ging heute in die fünfte Runde. Die drei Jugendlichen – ein 21-jähriger Reichersbeurer und zwei Holzkirchner (19 und 20 Jahre alt) – waren wegen Sachbeschädigung angeklagt. So sollen sie in zwei November-Nächten vergangenen Jahres mehr als ein dutzend Autospiegel abgerissen und zertreten sowie eine Windschutzscheibe eingeworfen haben. Außerdem wurde dem Trio vorgeworfen, auf dem Parkdeck der Realschule Lampen und Blitzableiter beschädigt zu haben.

Zunächst gab der Reichersbeurer Angeklagte der Polizei vor einigen Monaten schon ein Geständnis ab: Er sei an der Sachbeschädigung beteiligt gewesen und es täte ihm leid, so der 21-Jährige. Doch nachdem die zwei vermeintlichen Mittäter schwiegen, zog er „sein Geständnis wohlweislich zurück“, erklärte sein Verteidiger Holger Hesterberg.

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Doch in der Verhandlung wurde nicht nur der Vandalismus behandelt, auch eine Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung stand im Raum: Der 20-jährige Holzkirchner wurde im Dezember 2015 in Bad Tölz in eine Schlägerei verwickelt und hatte einem anderen Jugendlichen auf den Kiefer geschlagen – er gab diese Tat bereits zu: „Ich wollte bloß eine Auseinandersetzung schlichten.“ Sein Verteidiger Andreas Hlavaty erklärte: „Wie man auf gut bayerisch eben sagt: Es war eine Rauferei unter Jungs.“

Es wird wüst spekuliert

Dass der 20-jährige Holzkirchner für die Körperverletzung bestraft wird, war bereits im Vorfeld klar. Doch noch immer stand die Sachbeschädigung im Raum. Zwar sagte auch bei der heutigen Verhandlung weiterhin keiner der drei Angeklagten ein Wort, doch Aussagen gab es in den vergangenen Wochen viele: Insgesamt traten bei den fünf Verhandlungstagen 13 Zeugen vor den Amtsrichter Klaus-Jürgen Schmid. Es gab einige Hinweise, doch direkt gesehen hat die drei vermeintlichen Täter keiner.

Heute sollte das Urteil fallen. Zunächst sprach eine Jugendgerichtshilfe ihre Empfehlung sowie die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer aus: Alkoholberatung sowie soziale Dienste. Die Verteidigung sprach sich erwartungsgemäß dagegen aus. Alle drei Verteidiger wiesen darauf hin, dass es ihrerseits keine Grundlage für eine Verurteilung gebe. „Die verschiedensten Tatkomplexe passen nicht zusammen“, so Nikolaus Zornek, Anwalt des 19-jährigen Holzkirchners.

Zornek sprach die Sicht seiner Kollegen aus, als er erklärte:

Ich halte es für sehr gewagt, auf so einer Grundlage ein Urteil zu sprechen.

Einzig die Verurteilung des 20-jährigen Holzkirchners wegen Körperverletzung hielt dessen Verteidiger Andreas Hlavaty für nachvollziehbar. Nachdem die drei Anwälte auf Freispruch in der Sachbeschädigung plädiert hatten, nahm sich Richter Schmid zehn Minuten Zeit, um ein Urteil zu fällen. Die drei Angeklagten rieben sich nervös die Hände und starrten auf den Boden.

Schließlich sprach Schmid die drei Angeklagten für schuldig. Sie müssen den Beschädigten pro Autospiegel jeweils 70 Euro bezahlen – macht knapp 840 Euro pro Person. Hinzu kommen die Verhandlungskosten, die ebenfalls durch drei geteilt werden.

Der 20-jährige Holzkirchner wurde zusätzlich zu 300 Euro Schmerzensgeld und einem Freizeitarrest wegen Körperverletzung verurteilt. Der Arrest errechnet sich aus der wöchentlichen Freizeit des Jugendlichen, also knapp einem Wochenende.

Jung und betrunken

Die Urteilsbegründung bestand unter anderem in dem Geständnis des Reichersbeurers und der Tatsache, dass die Eltern des 19-jährigen Holzkirchners einem Beschädigten bereits 400 Euro als Entschädigung überwiesen hatten. Der Richter habe außerdem – im Gegensatz zur Verteidigung – keinerlei Zweifel an den Zeugenaussagen. Er sehe das Ganze allerdings nicht als gravierende Staftat:

Es war eine Dummheit, die die Angeklagten im Suff gemacht haben. Wenn man sehr betrunken und jung ist, dann passiert so etwas.

Doch Schmid sieht sein Urteil als angemessene Strafe an: „Sie sollen gemeinsam die Schäden, die sie angerichtet haben, wieder gut machen. Die Strafe sollte sie erzieherisch überzeugen, die Konsequenzen ihrer eigenen Taten zu tragen“, so der Richter abschließend.

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