Für Hoeneß könnte es eng werden

Am 10. März beginnt im Saal 134 des Münchner Justizpalastes der Prozess in der Steueraffäre Hoeneß. Die Verhandlung, zu der nur vier Zeugen geladen sind, ist auf vier Tage angesetzt. In dieser Zeit wird die Tegernseer Stimme aktuell aus dem Gerichtssaal berichten.

Sie bekam beim Akkreditierungsverfahren von der Justiz einen Platz zugesprochen. Insgesamt hatten sich 454 Journalisten beworben. Für den Angeklagten könnte es derweil eng werden.

"Focus": Steuerermittlungen gegen Uli Hoeness nach Selbstanzeige
Muss Uli Hoeneß ins Gefängnis oder kommt er ohne Strafe davon?

Bis zu 49 Medienvertreter werden im Münchner Gerichtssaal anwesend sein, wenn in gut zwei Wochen der Steuerprozess gegen den in Bad Wiessee lebenden Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß beginnt. Da der Steuerfall auch international auf Interesse stößt, wurden Journalisten aus der Schweiz, Italien, Österreich, Holland, Schweden, Spanien, Portugal, der Türkei sowie amerikanische Medien akkreditiert. Die Justiz plant Sicherheitsvorkehrungen, wie es sie noch nie bei einem deutschen Steuerstrafverfahren gegeben hat. Sowohl der ermittelnde Staatsanwalt als auch Hoeneß waren in den vergangenen Monaten bedroht worden.

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Dabei geht es laut aktuellen Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“ um höhere Summen als bislang angenommen. Die Staatsanwaltschaft beziffert den Steuerschaden in ihrer Anklage auf mittlerweile 3,5 Millionen Euro. Das berichtet die SZ in ihrer heutigen Ausgabe. Bei Spekulationsgeschäften, die über ein geheimes Konto bei der Privatbank Vontobel in Zürich abgewickelt worden und dem Fiskus nicht bekannt gewesen seien, habe Hoeneß zwischen 2003 und 2009 Gewinne von „weit über 30 Millionen Euro“ erzielt.

Bei der Berechnung der Steuerschuld wurden dem Bericht zufolge Verlustvorträge von Hoeneß berücksichtigt, die er in der Schweiz und in Deutschland gemacht habe. Bei legalen Finanzgeschäften in Deutschland habe er im vergangenen Jahrzehnt Verluste von 119 Millionen Euro verbucht.

Freiheitsstrafe oder Freispruch?

Nachdem Hoeneß am 15. Januar 2013 von seiner Züricher Bank informiert wurde, dass ein Stern-Reporter einem Geheimkonto einer deutschen Sportgröße hinterher recherchiere, war Hoeneß beunruhigt. Eilends erstattete er am 17. Januar beim Finanzamt in Rosenheim Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung. Weil aber die Selbstanzeige nicht vollständig gewesen sein soll, leitete die Staatsanwaltschaft München II Ermittlungen mit dem Aktenzeichen 68 Js 3284/13 gegen den 62 Jahre alte Ex-Fußballer ein.

Am 20. März durchkämmten Ermittler seine am Freihaus gelegene Villa hoch über Bad Wiessee. Sie präsentierten ihm wie berichtet einen Haftbefehl, der aber gegen eine Kaution von fünf Millionen Euro außer Vollzug gesetzt wurde. Zuvor hatte Hoeneß schon am 17. Januar 2013 zehn Millionen Euro als Abschlagszahlung an das Miesbacher Finanzamt überwiesen.

Die Verteidigung von Hoeneß hält dessen Selbstanzeige für wirksam. In diesem Fall müsste das Verfahren gegen Hoeneß eingestellt und der Haftbefehl aufgehoben werden. Doch nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes müssen Angeklagte, die mehr als eine Million Steuern hinterzogen haben, in der Regel ins Gefängnis. Unklar ist derweil, ob dies auch für den Fall einer verunglückten Selbstanzeige gilt.

Staatsanwaltschaft sucht den Maulwurf

In der Anklage gegen Hoeneß geht es derweil auch um die Verletzung von Dienstgeheimnissen, weil interne Steuerdaten unter anderem an den „Stern“ gelangt sein sollen. In diesem Zusammenhang fanden vor vier Wochen Razzien bei den Steuerbehörden in Miesbach und Nürnberg statt. Die Strafverfolger wollten wissen, wer in den Finanzbehörden Zugriff auf einen Steuerbescheid hatte, der dem Magazin zugespielt wurde. Auf Anfrage teilt die Staatsanwaltschaft in München nun mit, „die Durchsicht des beschlagnahmten Materials ist noch nicht abgeschlossen.“

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