Geldwerte Leistungen statt Gehaltserhöhung – welche Alternativen gibt es?

Wer gute Leistungen in einem Unternehmen erbringt und ambitioniert ist, wird oftmals mit einer Gehaltserhöhung belohnt. Dadurch zeigt die Geschäftsführung, dass sie bereit ist, getane Arbeit zu honorieren. Leider ist es genauso oft so, dass die Erhöhung so gering ausfällt, dass nach Abzug der ebenfalls ansteigenden Lohnnebenkosten wenig, bis gar nichts beim Bruttolohn übrig bleibt. Immer häufiger fragen Arbeitnehmer daher nach Alternativen in Form von Sachwerten. Diese bieten nämlich den Vorteil, dass sie steuerfrei sind und somit in Gänze beim Angestellten ankommen. Erfahren Sie hier, welche Leistungen es gibt und inwiefern sich diese rentieren.

Alternativen bringen Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Besonders bei jungen Unternehmen, die sich gerade erst auf dem Markt etabliert haben, sitzt das Budget recht knapp. Selbst bei gut laufenden Firmen und Betrieben ist es nicht immer möglich, eine Gehaltserhöhung anzubieten. Zusatzleistungen wären dann eine Möglichkeit, die das Bedürfnis des Arbeitnehmers nach mehr Geld erfüllt. Gleichzeitig ermöglichen sie es aber auch Arbeitgebern, ohne großen finanziellen Mehraufwand aus den Verhandlungen zu gehen, da es sich bei diesen Leistungen um monatliche Freibeträge handelt, die sowohl zweckgebunden als auch vom Einkommenssteuergesetz erlaubt sind.

Was bedeutet das genau? Geldwerte Leistungen werden parallel zum monatlichen Gehalt vergeben, sind steuerlich begünstigt und teilweise sogar komplett steuerfrei. Das bedeutet einen enormen Vorteil für den Arbeitnehmer, weil er die Alternativen ohne Abzüge erhält. Brutto bedeutet daher auch gleich Netto. Gleichzeitig verringert das ebenfalls die Ausgaben des Arbeitgebers. Denn auf ihn kommen keine zusätzlichen Mehrkosten zu, stattdessen kann er sie sogar als Betriebskosten abschreiben. Auch der Rechnungsaufwand hält sich durch die Nutzung spezieller Softwareprogramme für Lohn und Gehalt in Grenzen. Entwickler wie Lexware integrieren vorgefertigte Vorlagen und Eingabemasken in ihre Programme, die diese Extras einfach in die Gehaltsabrechnung integrieren.

Diese Zusatzleistungen sind möglich

1. Firmenzubehör:
Eine Alternative zur Gehaltserhöhung ist die Nutzung eines Dienstwagens. Das kann dahingehend lukrativ für den Arbeitnehmer sein, weil zum einen das Unternehmen alle anfallenden Kosten (Anschaffung, Reparaturen, Sprit und Versicherungen) übernimmt und der Angestellte zum anderen das Fahrzeug auch privat nutzen kann, sofern dies schriftlich geregelt ist. In solchen Fällen besteht jedoch eine Steuerpflicht. Die betreffende Person muss dann entweder ein Fahrtenbuch führen, um die private von der betrieblichen Nutzung zu trennen, oder pauschal ein Prozent des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs an das Finanzamt abführen. Neben einem Fahrzeug besteht auch die Möglichkeit, ein Diensthandy oder einen Arbeitslaptop ausgehändigt zu bekommen. Die Gerätschaften bleiben zwar Firmeneigentum, können allerdings vom Arbeitnehmer geleast und dadurch auch privat genutzt werden.

2. Sachbezüge:
In der Regel stehen dem Arbeitgeber 44 Euro monatlich für jeden Mitarbeiter zur Verfügung. Diese kann er dem Arbeitnehmer in Form von Sachleistungen zugänglich machen. Dazu zählen unter anderem Tankgutscheine, Warengutscheine und Nahverkehrsgutscheine.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, dem Angestellten zu Weihnachten, Jubiläen oder Geburtstagen Geschenke zu machen, die allerdings den Betrag von 60 Euro nicht überschreiten dürfen. So ergibt sich über das Jahr gerechnet eine Summe von 528 Euro, die der Arbeitgeber in einen Mitarbeiter investieren darf. Zu den Sachbezügen gehören außerdem Mitarbeiterrabatte für die firmeneigenen Produkte (die Grenze des Freibetrags liegt pro Mitarbeiter bei 1080 Euro), Zuschüsse für das Essen (sofern ein Unternehmen keine eigene Kantine besitzt, können Arbeitgeber Essensgutscheine in Höhe von bis zu 6,10 Euro zur Verfügung stellen).

3. Unterstützung bei der Gesundheits- und Altersvorsorge:
Um die Gesundheitsvorsorge ihrer Angestellten zu unterstützen, steht einem Unternehmen ein Betrag von maximal 500 Euro zur Verfügung, um beispielsweise Sportkurse zu bezahlen. Besonders bei einer Bürotätigkeit macht sich auch eine Rückenschule oder ein Gesundheits-Coaching bezahlt. Firmen können außerdem Erholungsbeihilfe leisten und den Mitarbeitern bei einer Kur bis zu 600 Euro der Gesamtkosten erstatten.

Zusatzleistungen kombinieren

Es gibt kein Gesetz, welches das Kombinieren verschiedener Sachleistungen verbietet. Wer sich also eine Gehaltserhöhung durch verschiedene Alternativen erhofft, kann durchaus versuchen, mehr als ein Extra auszuhandeln. Arbeitnehmer sollten daher nicht zögern, nach der Finanzierung von beruflichen Weiterbildungen, einer betrieblichen Altersvorsorge oder nach Zuschüssen für eine externe Kinderbetreuung zu fragen.

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