Hitlergruß nach Weihnachtsfeier

Eine besinnliche Weihnachtsfeier sieht wohl anders aus. Für einen 45-jährigen Haushamer endete ein Abend in der Rush-Bar mit einer Anzeige wegen Körperverletzung. Er hatte sich mit zwei Türstehern angelegt. Doch das waren nicht die einzigen Vergehen, die sich der Mann hat zu Schulden kommen lassen.

Hier in der ehemaligen Rush Bar in Rottach hat sich die Schlägerei zugetragen.
Hier, in der ehemaligen Rush Bar in Rottach, hat sich die Schlägerei zugetragen.

Dass der Abend des 13. Dezembers 2014 für den 45-Jährigen aus Hausham mit einem Urteil des Miesbacher Amtsgericht enden sollte, hätte wohl keiner seiner Kollegen gedacht. Dieser war nach der firmeninternen Weihnachtsfeier weiter in die Rush Bar nach Rottach-Egern zum Feiern aufgebrochen.

Wie der Merkur berichtet, sagte der Angeklagte vor Gericht aus, er sei bereits bei seiner Ankunft im Rush stark alkoholisiert gewesen. In der Diskothek fing er dann ein Gespräch mit einer Frau an, die an der Bar saß. Weil diese aber die Begleitung des Barkeepers war, bat der Rush-Mitarbeiter den 45-Jährigen das Gespräch zu beenden.

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Alkohol – Schlägerei – Hitlergruß

Seitdem hatte der Türsteher, ein 26-jähriger Rumäne, den Haushamer genauer im Blick. Gegenüber dem Richter äußerte der Rush-Mitarbeiter, er habe den Störenfried des Öfteren ermahnen müssen. Nach der dritten Aufforderung des Türstehers sollte der Haushamer die Diskothek schließlich verlassen. Dieser weigerte sich jedoch, beschimpfte den Türsteher mit ausländerfeindlichen Äußerungen und schlug auf ihn ein.

Als ein zweiter Türsteher seinen Kollegen unterstützen wollte, zeigte der Haushamer daraufhin den Hitlergruß. Anschließend schlug er auch diesem Security-Mitarbeiter so fest auf die Lippen, dass dieser sich eine Platzwunde zuzog. Weil der 45-jährige Haushamer daraufhin in seinem Vollrausch die Treppe hinunter stürzte, musste der Notarzt gerufen werden. So endete der Abend für den Randalierer im Krankenwagen.

Angeklagter erhebt Einspruch – ohne Erfolg

Die Folge der Eskalation im Rush war ein Strafbefehl in Höhe von rund 3.600 Euro wegen Körperverletzung in zwei Fällen. Nachdem der Beschuldigte Einspruch eingelegt hatte, wurde vor dem Amtsgericht Miesbach verhandelt.

Für den Richter war der Sachverhalt klar, nachdem sich der Angeklagte immer wieder durch seine eigenen Aussagen widersprochen hatte. Letztendlich überwog die Einsicht und der Haushamer nahm die Schuld auf sich. Er zog den Einspruch zurück und akzeptierte das Bußgeld zu 90 Tagessätzen à 40 Euro.

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