Höß und Huber aus dem Schneider?

Sind die Gehälter von Wiessees Bürgermeister Peter Höß und seinem Vize Robert Huber angemessen?

Mit dieser Frage befasste sich die Kommunalaufsicht in den vergangenen Wochen. Gestern gaben die Prüfer ihr Ergebnis bekannt.

Robert Huber bleibt auch künftig Zweiter Bürgermeister von Bad Wiessee.
Die Gehälter von Bürgermeister Peter Höß und seinem Vize Robert Huber wurden von der Kommunalaufsicht geprüft / Archivbild

Mit 1.450 Euro pro Monat ist die Aufwandsentschädigung von Bad Wiessees zweitem Bürgermeister Robert Huber mehr als dreimal so hoch als die der anderen zweiten Bürgermeister im Tal. Die Gemeinde rechtfertigt das mit den Aufgaben, die Huber in der Gemeinde erfüllt. Zudem ist auch Bürgermeister Peter Höß auf den ersten Blick eine Besoldungsstufe zu hoch eingeordnet.

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Höß befindet sich in der Besoldungsgruppe A16 des Bayrischen Wahlbeamtengesetzes. Damit bezieht der Bürgermeister zwischen 4.076 und 5.148 Euro monatlich ohne weitere Zuschläge und Aufwandsentschädigungen. Von der Einwohnerzahl her sollte Höß aber eigentlich eine Stufe tiefer in A15 eingestuft werden. Ob das auch so in Ordnung ist, hat die Kommunalaufsicht im Landratsamt Miesbach in den vergangenen Wochen geprüft.

Huber nicht nur Urlaubsvertretung

“Die Höhe der Aufwandsentschädigung des zweiten Bürgermeisters Robert Huber ist dem Maß der besonderen Inanspruchnahme angemessen und somit nicht zu beanstanden”, gibt das Landratsamt in einer Pressemitteilung bekannt. Neben der Urlaubsvertretung des Rathauschefs ist Huber auch mit verschiedenen Projekten in der Gemeinde betraut. Aktuell ist das die Gründung des Kommunalunternehmens zur Verwaltung der zahlreichen Wiesseer Gemeindewohnungen.

So rechtfertigt die Wiesseer Verwaltung das im Vergleich zu seinem Amtskollegen im Tal relativ üppige Salär Hubers. Das akzeptieren nun auch die Prüfer im Landratsamt. Die Höhe der gewährten Aufwandsentschädigung entspreche den Bestimmungen des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und sei vom Gemeinderat einstimmig beschlossen worden, erklären die Prüfer weiter. Die von RanBW und CSU Fraktion geforderte erneute Abstimmung im Gemeinderat dürfte damit vom Tisch sein.

Höß kommt die Kurklausel zu Gute

Auch bei der Frage, ob die Besoldungsstufe von Bürgermeister Peter Höß angemessen ist, kommt die Kommunalaufsicht zu einem klaren Ergebnis. “Die Besoldung des ersten Bürgermeisters ist ebenfalls nicht zu beanstanden”, heißt es in der Pressemitteilung. Grundsätzlich werde die Höhe des Gehaltes in Abhängigkeit zur Einwohnerzahl festgesetzt. Darüber hinaus gäbe es die sogenannte Kurklausel, wonach unter bestimmten Voraussetzungen Fremdenverkehrsübernachtungen der Einwohnerzahl hinzugerechnet werden könnten, begründen die Prüfer ihre Einschätzung. Die Besoldungsstufe A16 ist in ihren Augen somit angemessen.

Das Urteil in Sachen Peter Höß ist zumindest auf den ersten Blick überraschend. Denn die Übernachtungszahlen dürfen nur dann zu den Einwohnern hinzugezählt werden, wenn sie mindestens 40 Prozent der Gesamteinwohnerzahl betragen. Dies ist in Wiessee, zumindest in den vergangenen Jahren, nicht der Fall.

Laut Kommunalaufsicht ist auch das Gehalt von Bürgermeister Peter Höß angemessen.
Laut Kommunalaufsicht ist auch das Gehalt von Bürgermeister Peter Höß angemessen.

So konnte der Kurort nach offiziellen Zahlen der TTT beispielsweise im Jahr 2013 genau 629.196 Übernachtungen verzeichnen. Auf alle 365 Tage im Jahr gerechnet, wären das rund 1.724 Übernachtungen. Laut dem Landesamt für Statistik, dessen Zahlen maßgeblich sind, betrug die Einwohnerzahl in Bad Wiessee im Vorjahr allerdings nur 4.672 Personen. Bei dieser Einwohnerzahl beträgt die Übernachtungszahl demnach aber nur 36 Prozent und liegt damit unter der geforderten Mindestmarke.

Geschäftsleiter Michael Herrmann klärt auf: “Es ist richtig, dass wir im vergangenen Jahr unter der Marke von 40 Prozent lagen. Das ist laut Gesetzeslage aber nicht ausschlaggebend.” Demnach sind für die derzeitige Besoldungsstufe von Bürgermeister Peter Höß nicht die Zahlen aus 2013, sondern die aus dem Jahr 2007 relevant.

Ein Jahr später war Höß zum Wiesseer Bürgermeister gewählt worden. Laut Gesetz gelten die Werte aus dem Jahr bevor Höß erstmals zum Bürgermeister gewählt wurde für die gesamte Dauer seiner Bürgermeisterzeit. Da Bad Wiessee im Jahr 2007 über der Quote von 40 Prozent lag, sind die Voraussetzungen für die Kurklausel gegeben und die Besoldungsstufe des Bürgermeisters ist angemessen.

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