Im Suff: Rottacher Barchef greift Student an

Erneut stand der Geschäftsführer der Shisha-Bar in Rottach-Egern vor Gericht. Entgegen seiner Aussage, er sei ein „durchweg friedlicher Mensch“, hatte er zum wiederholten Mal im Alkoholrausch zugeschlagen.

Zuviel Alkohol war im Spiel, als der Angeklagte grundlos gewalttätig wurde.

Zu Handgreiflichkeiten kam es in der Rottacher Bar „El Shisha“ bereits im April vergangenen Jahres. Damals hatte der Geschäftsführer der Bar, der heute zum wiederholten Mal vor dem Miesbacher Amtsgericht stand, einen jungen Gast gewaltsam aus dem Lokal befördert (wir berichteten). Wegen „Geringfügigkeit“ der Art der Verletzungen – der Geschädigte hatte Würgemale und Kratzer am Hals – wurde das Verfahren jedoch eingestellt.

Heute stand der 56-jährige Barchef mit seinem Verteidiger, dem Rottacher Anwalt Martin Walch, erneut vor Gericht. Im Juni vergangenen Jahres hatte er im Riva Club in Rottach-Egern einem 26-jährigen Studenten, der am Fuß verletzt war, im Suff und völlig grundlos die Krücke weggehauen und mit einem festen Gegenstand auf die Stirn geschlagen.

Anzeige

An seinen Gewaltausbruch kann er sich heute vor Gericht ebensowenig erinnern wie an das Motiv. „Ich weiß nichts mehr. Ich habe keine Erklärung für mein damaliges Verhalten“, erklärt er Richter Walter Leitner auf dessen Nachfrage. Auf jeden Fall hätte er eine erhebliche Menge an Alkohol konsumiert und danach einen Filmriss gehabt.

Grundlos angegriffen

Der 26-jährige Student tritt als Zeuge auf. Er sei mit „seinen Spezln“ unterwegs gewesen und hätte gerade mit einer Freundin am Rand der Tanzfläche gestanden, als der Angeklagte „daherkam“, ihm die Krücke wegriss und innerhalb von Sekunden eine Bierflasche über den Schädel zog. „Ich habe ihm keinen Grund geliefert, der diesen Angriff gerechtfertigt hätte“, beklagt der 26-Jährige und richtet seinen Blick dabei fragend auf den Angeklagten.

Blutverschmiert sei er ins Krankenhaus Agatharied eingeliefert worden. Dort habe man seine Wunde getaped. „Ich hatte eine Woche Kopfschmerzen. Bis meine Wunde verheilt war, hat es länger gedauert“, sagt er. Geblieben ist ihm eine zwei Zentimeter große Narbe. Vom Angeklagten hat er zwischenzeitlich 1.000 Euro Schmerzensgeld bezahlt bekommen. Er sei „erschrocken“ gewesen, auf einen unbekannten Mann eingeschlagen zu haben, so der Rottacher Barchef.

Anwalt will vom Geschädigten wissen: “Soll der Angeklagte bestraft werden?”

Aus diesem Grund habe er bei einer Fachstelle Hilfe gesucht. Der Verein „Brücke e.V. Bad Tölz-Wolfratshausen“ sei dabei als Mediator aufgetreten. Ein Gespräch zwischen Täter und Opfer kam allerdings nicht zustande. Zwar hätte der Geschädigte gern ein ein solches in Anspruch genommen, zumal die Initiative auch von ihm ausging, wie er dem Richter heute Vormittag glaubhaft versichert, aber aus irgendeinem Grund habe es ein Missverständnis mit dem Termin gegeben.

Anwalt Martin Walch fragt den Zeugen: „Haben Sie denn noch Interesse daran, dass der Angeklagte bestraft wird“? Das könne er nicht beurteilen, antwortet dieser, da er den Angeklagten nicht persönlich kenne. „Ich weiß nicht, ob er eine potenzielle Gefahr für die Allgemeinheit darstellt.“ Sein Mandat habe unter Alkoholeinfluss gestanden, wirft Walch ein. „Wenn er mit Alkohol nicht verantwortungsbewusst umgehen kann, darf er keinen trinken. Und dann habe ich ein Interesse daran, dass er bestraft wird“, lässt der 26-Jährige das Gericht wissen.

Wenig trinken ist wie nichts trinken

Als dieser daraufhin den Gerichtssaal verlassen will, erhebt sich der Angeklagte, schüttelt dem jungen Mann die Hand und entschuldigt sich bei ihm. Als der Richter von dem Angeklagten wissen will, wie es künftig mit dem Alkohol ausschaue, lacht dieser kurz auf und versichert: „Ich trinke nichts mehr. Schluss.“ Immer während der Arbeit mit den Gästen mitzutrinken, damit sei es jetzt vorbei. „Das heißt, Sie trinken gar nichts mehr?“ hakt der Richter nach. Das will der Angeklagte dann doch nicht hundertprozentig unterstreichen. „Nur ab und zu am Wochenende. Im Geschäft auf jeden Fall nichts mehr.“

Der Staatsanwalt sieht keine eingeschränkte Schuldfähigkeit einer gefährlichen Körperverletzung, erkennt aber den Täter-Opfer-Ausgleich als Milderungsgrund an. Er plädiert für eine Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu je 40 Euro. Martin Walch baut seine Verteidigung darauf auf, dass die „Verletzungen nicht schwerwiegend“ waren und sein Mandant Reue gezeigt habe. Und er zweifelt an, ob der „feste Gegenstand“, mit dem zugeschlagen wurde, überhaupt eine Glasflasche war.

Das Urteil von Richter Leitner: Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gesprochen und mit einer Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro bestraft. An der Aussage des Geschädigten, dass es sich um eine Flasche gehandelt habe, gäbe es keinen Grund zu zweifeln. Das „vollkommen sinnlose, und nicht nachvollziehbare Verhalten gegen ein absolut wehrloses Opfer“, sei nach Ansicht des Gerichts sehr heftig gewesen, begründete Leitner seine Entscheidung. Er habe mit „viel Liebe zum Paragraphen“ gerade noch eine Geldstrafe statt einer Freiheitsstrafe aus dem Urteil gemacht.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner