Dabei geht es um Vorwürfe im Zusammenhang mit dem Fall Hoeneß, der seit einigen Jahren in Bad Wiessee lebt. Inzwischen wurden die Ermittlungen in Miesbach beendet und Datenträger sichergestellt.
In einer groß angelegten Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft München I und des Bayerischen LKAs in der Steueraffäre Hoeneß wurden heute das Finanzamt in Miesbach sowie das Rechenzentrum des Landesamtes für Finanzen in Nürnberg durchkämmt. Dabei geht es um Vorwürfe im Zusammenhang mit der Steueraffäre um den FC-Bayern-Präsidenten Uli Hoeneß.
Das mehrköpfige Ermittler-Team, darunter zwei Staatsanwälte, Beamten des LKA und Computer-Spezialisten der Polizei, suchte gezielt nach dem Maulwurf in den Finanzbehörden. Gefahndet wurde nach Beweismitteln im Zusammenhang mit einer Anzeige, die der damalige Anwalt von Uli Hoeneß, Werner Leitner, erstattet hatte.
Ihr Verdacht: die Verletzung des Steuergeheimnisses von Hoeneß und die Missachtung von Dienstgeheimnissen. Die Strafverfolger wollen wissen, wer in den Finanzbehörden Zugriff auf einen Steuerbescheid hatte, welcher der Zeitschrift “Stern” zugespielt wurde. In Miesbach wurden im Tagesverlauf Datenträger sichergestellt, die nun vom LKA ausgewertet werden.
Undichte Stelle im Finanzamt Miesbach?
Hintergrund der Durchsuchungsaktion, veranlasst durch das Amtsgericht München, ist ein Schriftstück aus der Steuerakte von Uli Hoeneß. Dieses sei als Faksimile im Oktober 2013 Hoeneß von “einem Presseorgan, das ich nicht näher benennen werde” vorgelegt worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, Thomas Steinkraus-Koch, dem Spiegel. Dieses Schriftstück stammt offenbar aus der Steuerakte von Hoeneß und bezieht sich auf Einnahmen, die dieser aus seiner Wurstfabrik in Franken erzielt hatte.
Der Steuerbescheid, wie er im Stern zu lesen war, soll in dieser Form dem Bayern-Präsidenten noch gar nicht zugestellt worden sein. Deshalb hegen die Ermittler den Verdacht, das Papier könne nur aus einer internen Quelle stammen. In einer aktuellen Pressemitteilung bestätigte die Staatsanwaltschaft nun die Durchsuchungsaktion.
Mit dem Vollzug dieser Beschlüsse soll geklärt werden, welche Personen Zugriff auf sowohl die elektronische Steuerakte wie auch die Steuerakte in Papierform des Herrn Hoeneß hatten und wie dieses interne Dokument an das Presseorgan gelangen konnte. Die unberechtigte Weitergabe eines solchen Dokuments kann sowohl den Straftatbestand der Verletzung des Steuergeheimnisses wie auch der Verletzung des Dienstgeheimnisses erfüllen.
Das Gesetz sehe für die Verletzung des Steuergeheimnisses eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe und für die Missachtung des Dienstgeheimnisses eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor.
Kein Kavaliersdelikt
Dass die Verletzung von Steuergeheimnissen kein Kavaliersdelikt ist, erklärte kürzlich bereits der Präsident des Bundesfinanzhofs Rudolf Mellinghoff. „Das Steuergeheimnis ist eine notwendige Bedingung dafür, dass der Staat vom Bürger die umfassende Mitwirkung und Offenbarung aller wirtschaftlichen und privaten Verhältnisse verlangen darf“, erklärte Mellinghoff zum Fall Hoeneß gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.
Doch gerade in diesem Fall, so Mellinghof weiter, scheint das Steuergeheimnis verletzt worden zu sein, das dem Schutz jedes Bürgers dient. Jeder Steuerpflichtige müsse sich darauf verlassen können, „dass die Vertraulichkeit und Verschwiegenheit der Finanzbeamten gewahrt bleiben“.
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