Lieberhof-Pächterin hört auf

Seit Anfang letzten Jahres führt Christina Vasiu zusammen mit ihrem Mann den Tegernseer Berggasthof „Lieberhof“. Aus der Option „auf unbestimmte Zeit“ ist eine Entscheidung geworden: Sie gibt die Arbeit ab.

Auf dieser Wiese unterhalb des Lieberhof soll das Gästehaus entstehen. / Archivbild

Weil Ex-Lieberhof-Wirt Hans Hailer seinen Berggasthof nicht verkaufen konnte (wir berichteten), verpachtete er ihn. Anfang des vergangenen Jahres übernahm die aus Rumänien stammende Christina Vasiu zusammen mit ihrem Mann den Lieberhof-Betrieb.

Zehn Jahre lang hatte sie dort bereits zuvor im Service gearbeitet. Durch ihr BWL-Studium, das sie in ihrer Heimat absolvierte, war sie für die Herausforderung also bestens gewappnet. „Das Lokal ist ein Selbstläufer“, betonte sie vor etwa genau einem Jahr. Aus diesem Grund werde sie auch nichts am Konzept ändern. Nichtsdestotrotz gab sie damals zu, dass es „schon etwas anderes ist, wenn man von der Angestellten-Position in die Chefetage wechselt“ und ergänzte:

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Wenn ich sage, alles ist einfach, würde ich lügen.

Jetzt sei sie von morgens bis abends gefordert und müsse sich – neben ihren beiden Töchtern – um alles kümmern. „Wir machen unsere Arbeit so gut wie möglich“, so Vasiu damals. Wie lange, wollte sie sich offen halten. Jetzt hat sie die Option gezogen: Zum Jahresende hört sie auf. Auf telefonische Nachfrage bestätigt sie die Gerüchte, die seit geraumer Zeit kursieren.

Zu den Gründen will sie sich nicht weiter äußern. Es sei eine „private“ Entscheidung gewesen, sagt die zweifache Mutter lediglich. Lieberhof-Inhaber und Ex-Wirt Hans Hailer wird sich dann wieder auf die Suche nach einem neuen Pächter begeben müssen.

Lieberhof-Inhaber Hans Hailer (Mitte) samt Anwalt (links) und Frau (rechts) beim Vor-Ort-Gerichtstermin im Juli vergangenen Jahres./Archivbild

Vor fünf Jahren hatte er bereits einmal Personalsorgen. Hinzu kamen gesundheitliche Probleme, weshalb er seinen Berggasthof verkaufen wollte. Doch das klappte nicht. Als nämlich die Stadt Tegernsee von seinen Plänen erfuhr, verhängte sie eine Veränderungssperre.

Lieberhof-Erweiterung – Verfahren läuft

Hailer musste seinen Betrieb als Gasthof erhalten und durfte ihn nicht „zweckentfremden“. Um seinen Betrieb zu retten, ging Hailer daraufhin in die Offensive und stellte ein Konzept für ein zusätzliches Gästehaus mit 20 Betten vor. Geplant hatte er dies direkt auf der freien Wiesenfläche im Steilhang, unterhalb seines Berggasthofes.

Doch die Pläne missfielen einem Nachbarn, der wiederum Lärm befürchtete. Also klagte er gegen den Neubau (wir berichteten). Beklagter war und ist der Freistaat Bayern. Im Mai vergangenen Jahres fand dann ein Vor-Ort-Gerichtstermin statt. Eine Entscheidung fiel damals nicht, da das Lärmgutachten Mängel aufwies.

Stadt Tegernsee hat Vorkaufsrecht

Das Verwaltungsgerichtsverfahren sei noch immer offen, erklärt Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn auf Nachfrage. Weitere Kenntnisse habe er nicht. Ob das Gästehaus also gebaut wird, sei ihm derzeit nicht bekannt. Hailer hatte in der Vergangenheit immer wieder argumentiert, dass er ohne das Gästehaus den denkmalgeschützten Berggasthof nicht wirtschaftlich betreiben könne.

Die damals vom Gericht geforderte Stellungnahme seitens des Landratsamtes als Immissionsschutzbehörde jedenfalls sei am 17. Juli 2017 ans Münchner Verwaltungsgericht geschickt worden, teilt Landratsamt-Pressesprecher Birger Nemitz auf dortige Nachfrage mit. In der Stellungnahme heißt es unter anderem:

Die regionale und lokale Lage des Gästehauses und das Gästeklientel in Tegernsee, lässt eher ruhiges Verhalten der Gäste vermuten. (…) Bei realistischer Betrachtung der Situation wird der Immissionsrichtwert von 40 dB(A) in der Nachtzeit eingehalten. Im alltäglichen Betrieb wird das Aufkommen von Gästen auf den Balkonen und Terrassen in der Nachtzeit nach 22.00 Uhr (lauteste Nachstunde) sicherlich noch geringer und daher auch die Lärmbelastung für den Nachbarn entsprechend auch niedriger sein.

Für das Landratsamt sei der Sachverhalt damit vorerst abgeschlossen, so Nemitz. Doch der Fall ist keineswegs abgeschlossen, wie von Florian Schlämmer, dem stellvertretenden Pressesprecher des Bayerisches Verwaltungsgericht München zu erfahren ist. Die neunte Kammer unter dem Vorsitz von Richterin Cornelia Dürig-Friedl plane, so Schlämmer, über die Klage dieses Jahr im Spätsommer beziehungsweise Herbst darüber zu entscheiden. Mit Einverständnis aller Beteiligten soll das Urteil im sogenannten schriftlichen Verfahren, also ohne eine weitere mündliche Verhandlung, gefällt werden.

Inzwischen ist Hailer beruflich im Ausland tätig. Eine Stellungnahme zum aktuellen Sachverhalt sowie zur Zukunft des Lieberhofs war aktuell nicht von ihm zu bekommen. Die Stadt Tegernsee zumindest hätte das Vorkaufsrecht. Dies hatte der Stadtrat am 9. Juni 2015 beschlossen, nachdem man schon im Juli 2013 darin übereinstimmte, dass – im Hinblick auf den Fremdenverkehr – das historische Berggasthaus samt Beherbungsmöglichkeit in attraktiver Lage bestehen bleiben müsse.

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