Mitbewohner gebissen und gekratzt

Vor dem Amtsgericht Miesbach war gestern Vormittag ein Holzkirchner Asylbewerber angeklagt. Dem 19-jährigen Somalier wurde vorgeworfen, einen Mitbewohner in der Gemeinschaftsunterkunft angegriffen und verletzt zu haben. Die Jugendgerichtshilfe stellte eine „Reifeverzögerung“ fest – und plädierte klar gegen eine Gefängnisstrafe.

Vor dem Amtsgericht Miesbach war gestern ein 19-jähriger Somalier angeklagt. Der Asylbewerber hatte in der Gemeinschaftsunterkunft in der Erich-Kästner-Straße einen Mitbewohner attackiert und verletzt. Dieser soll ihn zuvor beleidigt haben.
Vor dem Amtsgericht Miesbach war gestern ein 19-jähriger Somalier angeklagt. Der Asylbewerber hatte in der Gemeinschaftsunterkunft in der Erich-Kästner-Straße einen Mitbewohner attackiert und verletzt. Dieser soll ihn zuvor beleidigt haben.

08.02.2015, ein Sonntagabend gegen 23 Uhr: Es herrscht schlechte Stimmung in der Gemeinschaftsunterkunft der Asylbewerber in Holzkirchen. Zumindest zwischen einem jugendlichen Bewohner und seinem Zimmergenossen. Denn der 19-Jährige raucht entgegen einer Abmachung im Zimmer und will sein Essen nicht mehr mit dem Anderen teilen. In der Folge kommt es zu einem Wortgefecht.

Weil es dabei aber nicht blieb, nahm der Angeklagte am gestrigen Vormittag auf der Anklagebank im Amtsgericht Miesbach Platz. Die Staatsanwaltschaft warf dem Somalier vor, seinem Mitbewohner zunächst ins Gesicht gespuckt und ihn danach gebissen und gekratzt zu haben.

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Das Opfer erlitt durch den Angriff eine Bisswunde an der linken Brust und Kratzer an Stirn, Wange und Hals. Im Lauf der recht kurzen Hauptverhandlung wurde jedoch deutlich, dass die Aggression nicht nur von einer Seite ausging. Der junge Mann bestätigte zwar die Anklage der Staatsanwältin und gab die Tat zu. Er sei jedoch von seinem Mitbewohner provoziert worden – dieser habe seine Mutter beleidigt.

Jugendgerichtshilfe konstatiert „Reifeverzögerung“

Wie die Nachfrage des Richters Klaus-Jürgen Schmid außerdem ergab, hatte der 19-jährige Somalier zuvor einige Flaschen Bier geleert und war daher alkoholisiert. Der Bericht der Jugendgerichtshilfe kam dem Angeklagten zugute. Er absolviere seit März ein Berufsintegrationsjahr. Einmal in der Woche trägt er Zeitungen aus, später will er eine Ausbildung zum Koch machen. Seine Deutschkenntnisse sind aber noch begrenzt – vor Gericht kommunizierte er auf Englisch und mit einem Dolmetscher.

In der fraglichen Nacht habe der junge Mann ein „jugendtypisches, unangemessenes Protestverhalten“ gezeigt. Obwohl er seit drei Monaten dem Alkohol entsagt und sich von seinem damaligen Freundeskreis distanziert habe, seien seine Lebensumstände labil. Der Verein für Familien- und Jugendhilfe bot dem Angeklagten daher ein „soziales Trainingswochenende“ an. Die Staatsanwaltschaft zeigte sich einverstanden.

Mildes Urteil nach Jugendstrafrecht

Für Richter Schmid war am Ende vor allem die Verhaltensänderung und die Kooperation des 19-Jährigen entscheidend. Er ermahnte den jungen Asylbewerber, sich bei verbalen Attacken nur mit Worten zur Wehr zu setzen. Schmid sprach den Flüchtling schuldig der Beleidigung in Tatmehrheit mit vorsätzlicher Körperverletzung und verurteilte ihn nach Jugendstrafrecht zu 24 Stunden Sozialdienst binnen zwei Monaten.

Zudem soll der Somalier an einem Trainingswochenende teilnehmen. Der Richter wünschte dem Angeklagten alles Gute – „Ich hoffe, dass Sie hier Fuß fassen können“ – und der Angeklagte zeigte sich zum Abschluss einsichtig: „Ich habe mich bei ihm entschuldigt. So etwas wird nie wieder passieren.“

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