Nach der Wahl ist vor der Wahl

Nach der Wahl ist vor der Wahl. Dieser Spruch gilt in diesem Jahr ganz besonders für die Wahlberechtigten in Bayern und dem Tegernseer Tal. Nur eine Woche nach der Landtagswahl steht am Sonntag die Bundestagswahl an.

Dabei unterscheidet sich das Wahlrecht auf Bundesebene in einigen Punkten von dem im Freistaat. Nach den Tipps zur Landtagswahl kommen hier die Grundlagen zur Bundestagswahl.

Nach der Landtagswahl sind die Wähler am kommenden Sonntag auch in Kreuth wieder aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Diesmal zur Bundestagswahl.
Am Sonntag sind die Wähler auch in Kreuth wieder aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben. Diesmal bei der Bundestagswahl.

Die Landtagswahl ist Geschichte. Nun steht die Frage im Vordergrund, wer zukünftig auf Bundesebene regieren wird. Während der Bayerische Landtag alle fünf Jahre gewählt wird, ist die Legislaturperiode im Bund ein Jahr kürzer. Bei der Wahl ist ganz Deutschland in 299 verschiedene Wahlkreise aufgeteilt.Die Wahlberechtigen im Tegernseer Tal sind hier dem Wahlkreis 224 zugeordnet.

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Neben dem Landkreis Miesbach umfasst dieser die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen sowie Starnberg. Wahlberechtigt ist jeder deutsche Staatsbürger, der am Wahltag mindestens achtzehn Jahre alt ist. Im Tegernseer Tal sind das knapp 17.400 Wahlberechtigte. Jeder potenzielle Wähler hat dabei zwei Stimmen.

Erst- und Zweitstimme

Mit der Erststimme wählt der Bundesbürger den Direktkandidaten seines Wahlkreises. Dieser bewirbt sich mit dem Mandat direkt für einen Sitz im Deutschen Bundestag. Mit der Erststimme entscheidet man im Endeffekt, ob ein Direktkandidat in den Bundestag einzieht oder nicht.

Im Unterschied zum bayerischen Landtagswahlrecht zählen nun aber nur die Stimmen, die auf den siegreichen Direktkandidaten entfallen. Kann sich ein Direktkandidat in seinem Wahlkreis nicht durchsetzen, fließen auch die auf ihn entfallenen Stimmen nicht in die zukünftige Sitzverteilung mit ein. Somit bestimmt man mit der Erststimme nur über Umwege die Stärke der Parteien im Bundestag.

Maßgeblich für die Sitzverteilung ist stattdessen die Zweitstimme. Mit dieser wählt der Wähler eine Partei, deren Kandidaten auf einer Landesliste zusammengestellt werden, und bestimmt so das politische Kräfteverhältnis im Bundestag. Auch hier gibt es einen wesentlichen Unterschied zum bayerischen Landtagswahlrecht.

Auch bei der kommenden Bundestagswahl hat der Wähler wieder eine Erst- und eine Zweitstimme
Auch bei der kommenden Bundestagswahl hat der Wähler wieder eine Erst- und eine Zweitstimme

Auf Bundesebene kann man mit der Zweitstimme tatsächlich nur die Parteien ankreuzen. Die Reihenfolge, nach welcher die Listenkandidaten in den Bundestag einziehen, wird von den Parteien im Vorfeld festgelegt. Der Wähler hat darauf, anders wie im Freistaat, keinen Einfluss.

Alle 598 Mandate werden nach ihren bundesweiten Zweitstimmenzahlen auf die Parteien verteilt, die bundesweit entweder mindestens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen auf sich vereinen, oder – über die Erststimme – mindestens drei Direktmandate erringen können. Über ein spezielles Berechnungsverfahren wird der erzielte Stimmenanteil dann auf die künftige Sitzverteilung im Bundestag umgerechnet.

Fünf-Prozent Hürde

Damit einer Partei gemäß der Stimmverteilung Sitze zugeteilt werden, muss sie wenigstens fünf Prozent der gültigen Zweitstimmen auf sich vereinen (“Fünf-Prozent-Klausel”) oder wenigstens drei Direktmandate erringen. Vereinigt ein Direktkandidat in einem Wahlkreis die Mehrheit der gültigen Erststimmen auf sich, erhält er ein Mandat, auch wenn seine Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert.

Jedes Bundesland für sich erhält nach den dort abgegebenen Zweitstimmen ein Kontingent an Sitzen im Bundestag. Diese werden dann nach den Landeslisten der Parteien entsprechend zugewiesen. Hat eine Partei innerhalb eines Landes mehr Direktmandate, als ihr nach Zweitstimmen Mandate des Landeskontingents zustünden, entstehen Überhangmandate. Die Partei darf die zusätzlichen Sitze, die ihr durch die Überhangmandate zufallen, behalten, obwohl sie damit mehr Abgeordnete entsendet, als ihr durch die Zweitstimme zustehen.

Neuheit Ausgleichsmandat

Dieses Vorgehen erklärte das Bundesverfassungsgericht 2008 allerdings für teilweise verfassungswidrig. Aus diesem Grund kommen bei der diesjährigen Bundestagswahl erstmals sogenannte Ausgleichsmandate zum Einsatz. Fällt einer Partei nun ein Überhangmandat zu, erhalten alle anderen im Bundestag vertretenen Parteien auch ein zusätzliches „Ausgleichsmandat”. Damit bleibt zwar das Größenverhältnis der Fraktionen zueinander konstant, gleichzeitig wird sich aber die Anzahl der Abgeordneten im nächsten Bundestag deutlich erhöhen.

Statt der aktuell 620 Abgeordneten könnten dem nächsten Bundestag im Extremfall mehr als 800 Parlamentarier angehören. Welche Abgeordneten aus unserem Wahlkreis die Bürger im Landkreis und im Tegernseer Tal künftig auf Bundesebene vertreten werden, wird sich am Sonntagabend herausstellen. In den vergangenen zwei Wochen haben wir mit den hier im Landkreis ansässigen Direktkandidaten von CSU, SPD und Grünen – Alexander Radwan, Klaus Barthel und Karl Bär – gesprochen. Die Interviews veröffentlichen wir in den kommenden Tagen.

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