Nachbarn fühlen sich belästigt

Ein Unternehmer aus Holzkirchen fährt mit seinem LKW regelmäßig in die hauseigene Einfahrt um bei sich daheim zu parken. Aufgrund der Belästigung der Anwohner hat ihm das Landratsamt dies nun untersagt. Jetzt will der Holzkirchner dagegen klagen.

Laut dem Landratsamt dürfen keine Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mehr auf dem Gelände parken
Laut dem Landratsamt dürfen auf dem Gelände keine Fahrzeuge über 3,5 Tonnen parken

Es ist nicht die gewöhnlichste aller Klagen mit der sich das Münchner Verwaltungsgericht im Oktober beschäftigen muss. Bei dem Verfahren geht es um eine Nutzungsuntersagung des Landratsamtes in der Föchinger Straße in Holzkirchen.

Lärm- und Staubbelastung der Nachbarn

Offenbar waren Klagen der Nachbarn gekommen, wonach der Unternehmer Gsimsl immer wieder mit seinen schweren Arbeitsfahrzeugen in der Einfahrt geparkt habe. Zwar ist der eigentliche Standort des Unternehmens für Fernmeldebau in Otterfing, doch ein Büro sowie die Wohnung des Unternehmers sind in Holzkirchen.

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Der Vorwurf des Landratsamtes Miesbach lautete nun, dass Gsimsl immer wieder den vorhandenen KFZ-Parkplatz als Abstellfläche für seine schweren Arbeitsfahrzeuge genutzt hat. „Aufgrund der Lärm- und Staubbelästigung für die Anlieger haben wir ihm das jedoch untersagt“, erklärt Gerhard Brandl vom Landratsamt. So ist es Gsimsl seither nur noch gestattet mit PKW unter 3,5 Tonnen auf seinem Anwesen zu parken.

Dies will der Unternehmer jedoch nicht widerspruchslos hinnehmen. Daher hat er nun Klage gegen die Nutzungsuntersagung beim Münchner Verwaltungsgericht eingereicht. Die Ortsbegehung sowie die mündliche Verhandlung finden am ersten Oktober statt. Dabei soll geklärt werden, wessen Interessen in diesem Fall schwerer wiegen.

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