In der Nacht vom 11. auf den 12. Dezember 2015 wurde eine 17-Jährige von einem Asylbewerber angesprochen und fühlte sich sexuell belästigt. Er soll einen Kuss gefordert und handgreiflich geworden sein, so die junge Frau. Weil sie sich gewehrt hat, ließ der Asylbewerber von ihr ab. Daraufhin wurde der 18-Jährige angezeigt.
Fall geht an die Staatsanwaltschaft
Die zuständige Polizeiinspektion Bad Tölz hat daraufhin die Ermittlungen aufgenommen und ein Strafverfahren eingeleitet. Das Delikt wird an die Staatsanwaltschaft München weitergegeben. Josef Mayr, stellvertretender Dienststellenleiter der PI Bad Tölz erklärt:
Wir behandeln einen Asylbewerber genauso wie jeden anderen. Wegen einer solchen Straftat wäre auch ein Deutscher oder Grieche festgenommen worden.
Wie sich das Strafdelikt auf die Aufenthaltsgenehmigung hierzulande auswirkt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Entscheidend ist dabei vor allem, in welchem Stadium sich der Asylanträger derzeit befindet. Bei Delikten, die eine Verurteilung von mehr als zwei Jahren vorsehen, könnte ein bereits zugesicherter Aufenthaltstitel wieder entzogen werden. Angesichts der Vorfälle am Kölner Hauptbahnhof hat die Bundesregierung diese Regelung allerdings noch einmal verschärft.
Ob ein Asylbewerber tatsächlich ausgewiesen wird, hängt jedoch auch immer von dessen Bleibegründen ab, wie Andelka Krizanovic, Pressesprecherin vom Förderverein PRO ASYL berichtet. „Es muss stets eine umfassende Abwägung aller Umstände des Einzelfalls erfolgen“, teilt sie mit. Vor dem Gesetz sind die Bleibegründe des 18-jährigen Eritreers klar. Weil sein Land nicht als sicheres Heimatland gilt, hätte der Jugendliche eigentlich gute Chancen in Deutschland anerkannt zu werden.
Ob er sich diese durch sein Verhalten gegenüber der Waakirchnerin verbaut hat, wird das Maß der Strafe zeigen. Dennoch ist die Anerkennungsquote von Flüchtlingen aus Eritrea sehr hoch. „Im dritten Quartal 2015 wurden 99,6 Prozent der Eritreer anerkannt“, bestätigt Krizanovic.
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