Showdown in Moosrain

Die Firma Stang will auf ihrem Gelände in Gmund-Moosrain eine weitere Lagerhalle errichten. Die Gemeinde Gmund hat den Bau bereits abgesegnet. Doch Naturschützer sind strikt dagegen und klagten gegen das Vorhaben. Nun ist eine Entscheidung gefallen.

Die Firma Stang will eine neue Lagerhalle errichten. Naturschützer sind strikt dagegen.
Die Firma Stang will eine neue Lagerhalle errichten. Naturschützer sind strikt dagegen.

Die Firma Stang will im Norden ihres Firmengeländes in Moosrain eine 41 mal 22 Meter große Lagerhalle errichten. Damit das möglich wird, muss der Verlauf des Moosbachs in Richtung Nordosten verlegt werden. Im Mai 2014 beschloss der Gmunder Gemeinderat daher, den vorhandenen Bebauungsplan entsprechend anzupassen und grünes Licht für den Bau der Halle zu geben.

Der Bund Naturschutz übte im vergangenen Jahr jedoch massive Kritik an dem Vorhaben und der Entscheidung der Gemeinde. Der ehemalige Kreisvorsitzende des Bund Naturschutz, Werner Fees, und die Gmunder Gemeinderätin Helga Wagner reichten daraufhin eine Popularklage gegen die Entscheidung der Gemeinde ein. Nun hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof ein Urteil gefällt.

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Hat Gmund gegen die Bayerische Verfassung verstoßen?

Das Gericht musste überprüfen, ob der von der Gemeinde aufgestellte Bebauungsplan gegen Normen der Bayerischen Verfassung verstößt oder nicht. Die zu bebauende Fläche befindet sich zum Teil im Landschaftsschutzgebiet. Die Kläger monierten, dass die Gemeinde dem Schutz angrenzender Biotope und des Auwaldes entlang des Moosbachs zu wenig Bedeutung beigemessen und so einen gravierenden Abwägungsfehler begangen habe.

Aus ihrer Sicht verstößt Gmund somit gegen das Willkürverbot und das Rechtsstaatsprinzip der Bayerischen Verfassung. Die Richter am Bayerischen Verfassungsgerichtshof sahen das jedoch anders und wiesen die Klage ab. „Die Popularklage ist unbegründet, da die aufgegriffene Änderung des Bebauungsplans verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. (…) Ein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip liegt nicht vor“, so das Urteil der Richter.

Die Verlegung des Moosbaches zum Bau der neuen Lagerhalle der Firma Stand ist rechtens
Die Verlegung des Moosbachs für den Bau der neuen Lagerhalle der Firma Stang ist rechtens.

Damit ist der Bebauungsplan der Gemeinde rechtens und dem Bau der Lagerhalle steht nichts mehr im Wege. „Das Urteil ist positiv. Es wurde klar festgestellt, dass unser Beschluss rechtmäßig gewesen ist“, betont die Leiterin des Gmunder Bauamts, Christine Lang, in einer ersten Reaktion. Die Firma Stang kann nun einen Antrag zum Bau der Lagerhalle bei der Gemeinde einreichen. „Sollte der Antrag in den kommenden Tagen eingehen, ist ein Baubeginn noch in diesem Jahr realistisch“, so Lang weiter. Der Verlauf des Moosbachs war in den vergangenen Monaten bereits verlegt worden.

Wagner: Urteil deprimierend

Die Klägerseite zeigt sich derweil enttäuscht vom Urteil des Verfassungsgerichtshofs. „Für mich ist die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs sehr enttäuschend.(…) Gerade der hier betroffene Teil des Landschaftsschutzgebiets zeichnet sich aus meiner Sicht durch eine besondere landschaftliche Wertigkeit aus“, so Anwalt Florian Gerster in einer E-Mail an seine Mandanten, die der Tegernseer Stimme vorliegt.

Ähnlich äußert sich auch die Gmunder Gemeinderätin Helga Wagner. Es sei deprimierend. In diesem Urteil werde deutlich, dass der Naturschutzgedanke offenbar hinter allen anderen Belangen zurückstehe, sagt Wagner. Auf dem Gelände der Firma Stang wird also bald eine weitere Lagerhalle in die Höhe ragen. Die Zustimmung des Landratsamts Miesbach gilt nach der abgewiesenen Klage als Formsache.

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