Streit um Spielbankabgabe vom Tisch

2015 verweigerte Bad Wiessee den vier anderen Tal-Gemeinden erstmals das Geld aus dem Spielbankgewinn. Ein jahrelanger Rechtsstreit begann. Heute Vormittag gingen alle fünf Bürgermeister mit ihrem Ergebnis an die Öffentlichkeit.

Wiessees Bürgermeister Peter Höß hat sich durchgesetzt: Die Talgemeinden beteiligen sich an den Baukosten der Spielbank, bekommen dafür aber wieder ihren Anteil an der Spielbankabgabe.

„Ein guter Kompromiss ist, wenn keiner zufrieden ist“, so Wiessees Bürgermeister Peter Höß heute Vormittag während der Pressekonferenz in der Spielbank Bad Wiessee. Der über 60 Jahre andauernde Streit um die Spielbankabgabe sei nun endlich beendet und eine dauerhafte Lösung gefunden worden.

Die vier anderen Talgemeinden haben nachgegeben und überlassen Bad Wiessee einen Betrag in Höhe von 2,025 Millionen Euro. Im Gegenzug behalten sie die Beteiligung an der Spielbankabgabe bis zum Jahr 2050. Zu dieser gütlichen Einigung sei man einvernehmlich gekommen, so heißt es, weil der Talgedanke bei allen Beteiligten im Vordergrund stehe.

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„Das ist ein klares Bekenntnis, dass die Zusammenarbeit funktioniert, und dass wir in der Lage sind, eine solche Vereinbarung zu treffen“, so Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn (CSU). Jeder gehe „als Sieger hervor“. Das von Bad Wiessee einbehaltene Geld werde mit dem vereinbarten Kompromissbetrag verrechnet, ebenso die Anwaltskosten.

Eine Zitterpartie bis zum Schluss

Die Spielbank sei ein wichtiger Tourismusstandort, so die Begründung für die Beilegung des Rechtsstreits, deshalb sei es oberstes Ziel gewesen, die Streitigkeiten und Hindernisse langfristig auszuräumen. Durchaus hitzig sei es in den Gesprächen zugegangen, so Martina Scherl, Richterin am Münchner Verwaltungsgericht, bei der heutigen Verkündung.

Zusammen mit den Tal-Bürgermeistern und deren Rechtsanwälten sei damit eine außergerichtliche Einigung gelungen. Der neue Vertrag gelte rückwirkend ab 1. Januar 2015 und knüpfe lückenlos an den alten an, so Scherl. Die Rechtsanwälte Peter Bachmann und Maria König vertraten hierbei Bad Wiessee, und Rechtsanwalt Stefan Detig die anderen Talgemeinden. Der Ausgang sei bis zuletzt für beide Seiten unsicher gewesen, so die Richterin.

Im Kern ging es um einen Baukostenzuschuss für das vor rund zwölf Jahren eröffnete neue Spielbankgebäude in Höhe von 3,5 Millionen Euro. Diesen hatte Höß anteilig von den Nachbargemeinden verlangt. Vier Klagen hatte die Gemeinde Bad Wiessee daraufhin von den Nachbargemeinden auf dem Tisch. Seit 2015 hatte der Wiesseer Bürgermeister den Gemeindeanteil an der Spielbankabgabe verweigert. Eine wichtige Einnahmequelle, die plötzlich versiegte, und eigentlich in die jährlichen Haushaltsplanungen mit eingerechnet werden sollte.

Beteiligung wegen Spielbankverzicht

Dabei hatten die vier anderen Talgemeinden laut einer Vereinbarung aus dem Jahr 1955 beziehungsweise 1977 Anrecht auf 9,8 Prozent des Betrages, den der Freistaat aus dem Bruttospielertrag der Spielbank an die Standortgemeinde Wiessee ausschüttet. Die Beteiligung habe „historische Gründe gehabt“, so Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn bei der heutigen Pressekonferenz.

Weil Tegernsee und Rottach-Egern zur damaligen Zeit auf die Spielbank im Ort zugunsten Bad Wiessee verzichtet hätten, habe man beschlossen, die beiden Gemeinden an dem Spielbankgewinn in Höhe von 9,8 Prozent zu beteiligen. Rein aus Solidarität seien auch Kreuth und Gmund mit der Hälfte berücksichtigt worden.

Freuen sich über die Einigung (von links): Wiessees Bürgermeister Peter Höß, Rottachs Bürgermeister Christian Köck (hinten), Tegernsees Bürgermeister Johannes Hagn, Kreuths Bürgermeister Josef Bierschneider, Gmunds Bürgermeister Georg von Preysing sowie Güte-Richterin Martina Scherl

2015 wären dies insgesamt 300.000 Euro gewesen, da die Spielbank dem Wiesseer Kämmerer drei Millionen Euro in die Kassen spülte. Das heißt, Tegernsee und Rottach-Egern hätten immerhin 100.000 Euro von dem Spielbank-Ertrag bekommen, Gmund und Kreuth standen jeweils 50.000 Euro zu.

Doch Wiessees Bürgermeister Peter Höß drehte den Geldhahn zu. Seine Begründung: Der 1977 vereinbarte Vertrag hätte nur solange Gültigkeit bis ein Erweiterungsbau oder ein Neubau der Spielbank Bad Wiessee dazwischenkommt. Mit dem Neubau im Jahr 2005 sei damit die Vertragsgrundlage entfallen. Immerhin habe Bad Wiessee 28 Millionen Euro investiert, während die Nachbargemeinden weiter ungestraft die Einnahmen kassierten.

Höß dazu: „Kein Baukostenzuschuss, keine Gewinnbeteiligung.” Deshalb verfügte er, bis die ausstehenden „Baukostenzuschüsse“ von 3,5 Millionen Euro abgestottert sind, die Zahlung an die Tal-Nachbarn ab 2015 einzufrieren. Im neuen Vertrag sind diese Dinge jetzt geregelt. Sollte es wieder zu einem Um- oder Neubau der Spielbank kommen, werden die Talgemeinden gleich im Vorfeld mit einbezogen“. Höß:

Ich bin froh, dass ein Kompromiss gefunden, und eine gemeinsame schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist.

Das sei eine „solide Basis“ für die Nachfolger. Man müsse auch berücksichtigen, dass Bad Wiessee immerhin die einzige Gemeinde in Bayern sei, die ihren Nachbargemeinden etwas vom Spielbank-Kuchen abgebe.

Und auch Gmunds Bürgermeister Georg von Preysing betonte, man habe zugunsten des Talgedankens entschieden und keinen „Nebenkriegsschauplatz“ schaffen wollen. Christian Köck, Bürgermeister von Rottach-Egern, sprach ebenfalls von einem „großen Erfolg“. Der Kompromiss sei besser als ein Rechtsstreit. „Gut, dass wir uns zusammengerauft haben“, so Köck. Und im Gegensatz zur Außenwirkung habe der Streit „nie das Verhältnis innerhalb der Gemeinden belastet“.

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