Am 15. Juni entschied die neunte Kammer des Verwaltungsgerichts München, dass die Baugenehmigung und damit der gastronomische Betrieb der Saurüsselalm in Bad Wiessee rechtsgültig sei. Warum? Das steht nun fest.
Am 15. Juni entschied die neunte Kammer des Verwaltungsgerichts München, dass die Baugenehmigung und damit der gastronomische Betrieb der Saurüsselalm in Bad Wiessee rechtsgültig sei. Warum? Das steht nun fest.