Unfallschwerpunkt „Spinne“

Am vergangenen Freitag berichtete die HS über vermeintliche Gefahrenstellen in Holzkirchen. Die Polizei sieht das in einigen Fällen anders, doch die “Spinne” gilt auch bei den Beamten als Unfallschwerpunkt.

Das Stoppschild: hat das Problem nicht gelöst sondern verändert
Stoppschilder an der „Spinne”: nicht die Lösung des Problems.

Mit Fahrlehrer Ludwig „Lupo“ Christof befuhr die HS am vergangenen Freitag das Holzkirchner Straßennetz. An bestimmten Stellen besteht nach Meinung des langjährigen Fahrlehrers nämlich ein erhöhtes Gefahrenpotential. Nun hat die Polizei über die einzelnen „Hotspots“ Auskunft gegeben.

Für den Verkehrsexperten Ernst Größwang von der Holzkirchner Polizei ist die vermeintliche Gefahrenstelle „Kreuzung Baumgartenstraße – Roggersdorfer Straße“ nicht auffällig: „In diesem Bereich ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt.“ Außerdem seien alle Schilder „gut einsehbar“. Dass die Ampel immer rötlich schimmern würde, sei „normal“. Auch der Unterschied, wenn sie leuchtet, sei „klar zu erkennen“. Insgesamt sei die vermeintliche Gefahrenstelle – was Unfälle betrifft – „völlig unauffällig“.

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Heckenbesitzer aufgepasst

Größwang berichtet zudem von einer “Verkehrsschau” im Gemeindegebiet Holzkirchen. Ende Juli/Anfang August wurden in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Holzkirchen und dem zuständigen Fachbereich des Landratsamtes Miesbach unter anderem auch jene Schilder bemängelt, von denen die HS im letzten Artikel berichtete.

Auf Grundlage dieser Verkehrsschau wurden die Besitzer von straßennahen Gewächsen aufgefordert, „ihre Hecken entsprechend zurückzuschneiden“, sagt der Beamte der Polizeiinspektion Holzkirchen. Kommen die Verantwortlichen dieser Aufforderung nicht nach, kann dies ernste Konsequenzen haben.

Nicht nur, dass die Hecke zwangsweise zurückgeschnitten werden kann und der Besitzer die Kosten zu tragen hat. Bei einem Unfall kann, laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Thüringen aus dem Jahre 1997, gegen den Grundstücksbesitzer auch ein Schadensersatzanspruch erhoben werden, wenn „die mangelnde Erkennbarkeit des Verkehrszeichens unfallursächlich gewesen ist.“

Unfälle wurden nur “verändert”

Auch zu der vermeintlich gefährlichen Ampel auf der Münchner Straße äußert sich Größwang. Ihm seien keinerlei Auffahrunfälle bekannt, die im Zusammenhang mit einem Rückstau stünden. Außerdem erinnert er, „dass der Verkehrsteilnehmer so fahren muss, dass er innerhalb der übersehbaren Strecke zum Stehen kommen“ kann. Daher wäre ein warnender Hinweis auf die Ampelanlage nicht erforderlich.

Die meisten Gefahrenpunkte können also durch aufmerksame Verkehrsteilnehmer vermieden werden. Anders hingegen sieht es bei der Auffahrt auf die B318 aus. Bei der sogenannten „Spinne“ handelt es sich um einen „Unfallschwerpunkt“, so der Beamte aus der Polizeiinspektion Holzkirchen. Größwang:

„Das Problem an dieser Stelle ist, dass es in der Vergangenheit zu schweren Verkehrsunfällen gekommen ist, da der einfahrende Verkehrsteilnehmer mit überhöhter Geschwindigkeit einfuhr, dadurch über die Straßenmitte kam und mit dem Gegenverkehr zusammenstieß. Mit der Einführung des Stopp-Zeichens konnten diese Unfälle vermieden werden.

Doch offenbar wurde die Unfallursache nur verändert und nicht beseitigt. Im September soll die Unfallkommission des Landkreises Miesbach, so Größwang, daher wieder zusammenkommen. Man will sich „mit dieser Unfallstelle befassen und Problemlösungen suchen.“

Insgesamt fällt das Fazit aber positiv aus. Bei vielen Stellen besteht zwar theoretisch Gefahr, tatsächlich passieren aber kaum Unfälle. Bei den verdeckten Schildern ist die nötige Besserung schon in Arbeit. Nur bei der „Spinne“ suchen auch die Behörden noch nach der optimalen Lösung.

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