Von der BOB versetzt …

Mitternacht, es ist Wiesnzeit. Um 23 Uhr schließen die meisten Zelte – und der Massenansturm auf die Züge rund um die Theresienwiese beginnt. Blöd nur, wenn die letzte Verbindung ins Oberland, wie am vergangenen Donnerstag, ausfällt. Habe ich ein Recht auf Schadenersatz, wenn ich nachts am Bahnsteig stehe und nicht mehr ins Tal komme?

Wenn der letzte Zug der Bob entfällt ist das vor allem für Talbewohner ärgerlich - welche Rechte haben Betroffene?
Wenn der letzte Zug der Bob entfällt ist das vor allem für Talbewohner ärgerlich – welche Rechte haben Betroffene?

So passiert vergangenen Donnerstag. Um 00:11 Uhr die Durchsage am Münchner Harras: „Der letzte Zug der Bayrischen Oberlandbahn muss aufgrund eines Personenschadens entfallen.“ Die Stammstrecke muss teilweise gesperrt werden. Ärgerlich vor allem für alle Bewohner im Tegernseer Tal – ohne BOB von München nach Hause zu kommen und das auch noch in der Nacht – könnte teuer werden. Ein Sprecher der Deutschen Bahn erklärt:

Bei einem Unfall übernimmt die Polizei die Regie. Das heißt, sie ordnet an, welche Bahnanlagen zu sperren sind, also welche Strecken nicht befahren werden dürfen. Weder die DB noch die Bahnunternehmen wie S-Bahn oder BOB wissen, wie lange die polizeilichen Maßnahmen dauern werden. Dies macht eine umfassende Reisendeninformation fast unmöglich.

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Am Harras wurde den Reisenden am Donnerstag aber ein entscheidendes Detail vorenthalten. Die BOB ist nämlich trotz der Sperrung gefahren – jedoch erst ab Ostbahnhof. Das sei am Bahnsteig am Harras jedoch nicht kommuniziert worden, heißt es von Betroffenen.

Keine klare Kommunikation

Wer ist also Schuld an der fehlenden Kommunikation? „Es wurde durch unsere Mitarbeiter bestätigt, dass zumindest am Hauptbahnhof schon vor 23:55 Uhr Durchsagen von der DB Station und Service getätigt wurden, dass die BOB ab München Ost fährt und dass man mit der S1 dorthin kommt“, erklärt Anna Graser, Leiterin Fahrgastmarketing und Reisendeninformation bei der Bayerischen Oberlandbahn.

Ob oder warum am Harras keine Durchsage gemacht wurde, könne sie nicht sagen. Die Reisendeninformation auf dem Bahnsteig übernimmt die DB Station und Service. Aktuell könne man jedoch nicht nachvollziehen, welche Durchsagen am Harras gemacht wurden, so Graser gegenüber der Tegernseer Stimme. Aufgrund des Personenunfalls sei insgesamt recht viel auf der Stammstrecke los gewesen, heißt es weiter.

Für die DB ist jedoch klar, dass der Kommunikationsfehler an einer anderer Stelle stattgefunden haben muss. So heißt es von einem Bahnsprecher:

Es können nur diejenigen Infos weitergegeben werden, die zur jeweiligen Zeit zur Verfügung stehen.

Wenn also die BOB einen Ersatzverkehr organisiere, müsse das von dort an die DB Station und Service weitergegeben werden, damit diese Information die Reisenden auf dem Bahnsteig erreicht. Ob das passiert ist oder nicht, scheint nicht mehr nachvollziehbar zu sein. Man habe aber auch zusätzlich auf der Homepage der Bayrischen Oberlandbahn über den geänderten Abfahrtsort informiert, betont BOB-Sprecherin Graser.

Chancen auf Erstattung

Welche Möglichkeiten hat man als Betroffener? Grundsätzlich gilt: Fällt ein Zug aus und handelt es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages, werden dem Reisenden die Kosten für ein anderes Verkehrsmittel bis maximal 80 Euro ersetzt. Voraussetzung ist, dass das Eisenbahnunternehmen selbst keinen Ersatz stellt und der Kunde nicht in Kontakt mit einem Mitarbeiter treten kann.

Das heißt auch im oben geschilderten Fall haben die Betroffenen gute Chancen auf Erstattung. “Wenn die alternative Fahrmöglichkeit nicht kommuniziert wurde, kann der Kunde einen Antrag auf Erstattung einreichen”, bestätigt Graser. Die Anträge werden dann geprüft und die Fahrkosten gegebenenfalls ersetzt. Bei individuellen Anfragen und Beschwerden können sich Fahrgäste an den Kundenservice in Holzkirchen unter der 08024/997171 wenden.

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