Warum ließ Polizei mutmaßlichen Vergewaltiger laufen?

Vor etwa drei Wochen im Badepark: Ein Mann soll eine Frau sexuell belästigt haben. Trotz Polizeieinsatz versucht derselbe Mann nur wenige Stunden später, eine Wiesseer Wirtin zu vergewaltigen. Warum aber setzte ihn die Polizei wider besseres Wissen zunächst auf freien Fuß?

Das Bistro im Badepark Bad Wiessee – hier soll sich Anfang Mai ein 53-jähriger Mann entblößt haben. /Archivbild

Zwei Frauen sitzen im Badepark-Bistro. Es ist Dienstagnachmittag. Gerade haben sie es sich an einem der Tische bequem gemacht, als ein Mann – nur mit einem Handtuch bekleidet – den Raum betritt. Bis auf die beiden Frauen gibt es ansonsten keine Gäste. Lediglich ein paar Mütter, deren Kinder nebenan Schwimmtraining haben, warten draußen in der Sonne auf der Bistro-Terrasse.

Der Mann geht auf eine der Frauen zu, berührt sie an der Schulter und redet mit ihr, als ob er sie kennen würde. Die Frau gibt ihm zu verstehen, dass er sie sicher verwechselt. Der Mann jedoch geht nicht weiter auf ihre Bemerkung ein. Stattdessen setzt er sich an den Tisch der beiden. Als die Frau und ihre Freundin wenige Minuten später aufstehen, um das Bistro zu verlassen, hilft der Mann beim „Geschirr zurückbringen“. Beim Tellerstapeln drängt er seinen Oberkörper ganz nah an den Oberkörper der einen.

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Ein Kavaliersdelikt?

Als die Frau ihn höflich darum bittet, er möge das unterlassen, reagiert er mit einem Grinsen. „Warum denn?“ fragt er stattdessen lasziv. Kurz darauf verlässt er schnellen Schrittes das Bistro, das Handtuch noch immer um die Hüften geschwungen. So schildert eine der betroffenen Frauen ihr Erlebnis im Badepark-Bistro am 8. Mai. Jenem Tag, an dem derselbe Mann nur wenig später eine andere Frau belästigt haben soll, indem er sich vor ihr entblößte (wir berichteten).

Mehrmals ließ besagter Mann an jenem Tag sein um die Hüften gewickeltes Handtuch fallen, unter dem er nackt war. Eine Angestellte, die ihn dabei beobachtete, alarmierte die Polizei. Die Beamten nahmen daraufhin den 53–jährigen Mann vorläufig in Gewahrsam. Weil das Delikt aber nicht schwerwiegend genug war, wie die Polizei später erklärte, ließ man den Mann wieder laufen.

Mann ist in Untersuchungshaft

Ein Fehler? Nur wenige Stunden später versuchte derselbe Mann gegen 23:30 Uhr, eine 40-jährige Wirtin in Bad Wiessee zu vergewaltigen. Diese hielt sich zu diesem Zeitpunkt allein in ihrer Gaststätte auf. Auch vor ihr entblößte sich der Mann, indem er seine Hose runterzog, um dann vor ihr zu onanieren.

Die Wirtin wehrte sich und verständigt kurz darauf die Polizeiinspektion Bad Wiessee. Gegen den Mann, der laut Polizeiangaben aus dem Tegernseer Tal stammt, wurde daraufhin Anzeige wegen Beleidigung auf sexueller Grundlage erstattet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde der 53-Jährige noch am gleichen Tag dem Ermittlungsrichter in München vorgeführt.

Die Kripo Miesbach ermittelt indes seither, ob er weitere Personen belästigt oder sich vor ihnen ausgezogen hat. Dies ist laut Kripo-Chef Johann Schwaiger nicht der Fall. Das Verfahren gegen den Mann könne durchaus „ein paar Monate“ andauern, sagt er auf Nachfrage. Ob Haft oder eine Einweisung in die Psychatrie als Strafe in Frage kommt, hänge von der Schuldfähigkeit des Mannes ab.

Exhibitionismus ist Männersache

Zur Zeit befände sich der Mann in U-Haft. Für den Fall, dass der 53-Jährige eine Haftprüfung beantrage, läge es im Ermessen des zuständigen Richters, ob er weiterhin eingesperrt bleibt oder nicht. Warum die Polizei den Mann nach den exhibitionistischen Handlungen im Badepark nicht in Haft ließ, erklärt Schwaiger damit, dass Exhibitionismus an sich zwar ein Straftatbestand sei, aber für eine strafrechtlich relevante Tat nicht ausreiche.

Eine solche Handlung, die oft zwanghaft sei, falle nämlich unter die Rubrik „sexuelle Beleidigung“. Gegen den Mann im Badepark hatte die Polizei – zumindest am Nachmittag des 8. Mai – also keine rechtliche Handhabe. Sie war gezwungen, ihn bei seiner ersten exhibitionistischen Handlung im Badepark-Bistro wieder laufen lassen. Erst die versuchte Vergewaltigung wenige Stunden später war dann so weitreichend, dass der 53-Jährige verhaftet werden durfte.

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