Wird jetzt Holzkirchen belastet?

Die Dringlichkeit der Situation war gestern in der Kreistagssitzung allen klar. Aus Otterfinger Grund im Hofoldinger Forst muss ein Landschaftsschutzgebiet werden. Und das schnell. So will sich Otterfing gegen einen geplanten Brummiparkplatz wehren. Doch aus Holzkirchen gab es Widerstand.

Schützenswerter Forst nahe der Autobahn
Schützenswerter Forst nahe der Autobahn

Vor vier Jahren hat Otterfing rund zwei Quadratkilometer Fläche des Hofoldinger Forsts eingegliedert. Sämtliche umliegende Münchner Gemeinden, wie Sauerlach und Hofolding, hätten ihren Teil des Forstgebiets schon als „Landschaftsschutzgebiet“ ausgewiesen. Zur Prävention. Damit weder Kiesgrubenbetriebe, Müllhalden, Parkplätze oder Flughäfen auf ihrem Grund errichtet werden können, erklärte Jakob Eglseder, Bürgermeister der Gemeinde Otterfing, gestern dem Kreistag.

Auch mit ihrem Flurgebiet wollen die Otterfinger nun nachziehen. Als „Lärmschutzwall und Frischluftaustauschgebiet“ soll die Waldfläche erhalten bleiben, forderte der Bürgermeister im Namen seiner Gemeinde. Viel Zuspruch erhielt er von den restlichen Kreistagsabgeordneten.

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Plädoyer für wertvollen Naturraum

Der Kreistag in Miesbach war sich im Grunde einig: „Der Hofoldinger Forst muss als Ganzes erhalten bleiben“. „Für unsere Zukunft und die unserer Nachkommen“, gab Eglseder als Antragsgrund für die Ausweisung zum Landschaftsschutzgebiet an. Dass die Gemeinde Otterfing „wertvollen Naturraum erhalten will“, habe nichts mit dem „Gerücht um einen möglichen geplanten Autobahnparkplatz zu tun“, behauptete Eglseder.

Josef Bierschneider stimmte den vorgetragenen Aspekten zu. Zunächst trete eine Veränderungssperre in Kraft, damit zwei Jahre Zeit bleiben, um den Beschluss für eine Ausweisung in ein Landschaftsschutzgebiet auszuarbeiten. Trotzdem machte Bierschneider darauf aufmerksam, dass man die Problematik um den Autobahnparkplatz keinesfalls an andere Kommunen oder an einen anderen Landkreis weitergeben wolle.

Dem schloss sich auch Landrat Wolfgang Rzehak an: „Sämtliche Bereiche des Hofoldinger Forsts, egal wessen Grund, sind nicht für ein solches Vorhaben geeignet.“ Wenig konstruktiv wäre es, die Problematik weiter nach Süden oder Norden abzuschieben. Über einen Alternativplan für den Autobahnparkplatz wurde nicht diskutiert. Hauptsache er entstehe nicht in Otterfings neuem Landschaftsschutzgebiet, da waren sich alle Fraktionen einig.

Holzkirchner Bürgermeister überstimmt

Olaf von Löwis meldete zusammen mit Holzkirchens Ex-Bürgermeister Josef Höß allerdings Bedenken an. „Im Interesse von Holzkirchen“ könne man der Ausweisung des Otterfinger Flurs in ein Landschaftsschutzgebiet „schon in diesem frühen Stadium der Verhandlungen“ auf keinen Fall zustimmen.

Denn die Autobahndirektion hat den Otterfinger Parkplatz eigentlich als Kombinationslösung mit einer moderaten Erweiterung des Holzkirchener Rastplatzes geplant. Falls der LKW-Parkplatz nun nicht auf dem Otterfinger Areal gebaut werden könnte, würde er möglicherweise wieder auf den Rastplatz in Holzkirchen Süd abgewälzt werden, glauben Höß und von Löwis.

Mit dieser Meinung standen die beiden allerdings allein da. Landrat Wolfgang Rzehak merkte an, dass sich die Autobahndirektion lächerlich machen würde, wenn sie “erst Holzkirchen ausschließen und dann wieder reinnehmen würde”. Der Holzkirchner Gemeinderat Robert Wiechmann sprach sich zwar prinzipiell gegen einen Brummiparkplatz in Holzkirchen aus, aber der Wald müsse dennoch überall „auf einer Augenhöhe behandelt werden“.

Auch auf Otterfinger Gemeindegebiet soll ein großer LKW-Rastplatz entstehen.
Holzkirchens Bürgermeister haben Angst, dass sie mit mehr LKW-Parkplätzen belastet werden

So plädierte er für die „Gleichsetzung des gesamten Hofoldinger Forsts als Landsschaftsschutzgebiet“. Weiter südlich die Autobahn hinunter, würde sich sicher ein „Plätzchen“ für den Parkplatz finden, stellte ein Kreisrat der SPD in Aussicht.

Dem Antrag der Otterfinger wurde vom Kreistag fast einstimmig stattgegeben. Nur zwei unbeugsame Holzkirchner, Josef Höß und Olaf von Löwis, stimmten dagegen. Fraglich bleibt nun, in wie weit die Ausweiung des Schutzgebietes Auswirkungen auf die Entscheidung der Autobahndirektion hat.

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