Wo man am Tegernsee grillen darf

Mit bis zu 24 Grad und Sonne satt ist die Wettervorhersage für die nächsten Tage nahezu perfekt. Ein gemütlicher Grillabend mit Freunden lädt dazu ein, die ersten sommerlichen Abende zu genießen. Doch Vorsicht: am Tegernsee ist Grillen nur an ganz wenigen Orten erlaubt.

Grillen mit Aussicht / Bild: Felix Wolf

Die nächste sommerliche Phase in diesem Frühjahr steht uns bevor. Und viele wollen das sonnige Wetter natürlich nutzen: Den Tag am See verbringen oder mit Freunden grillen. Die Temperaturen der kommenden Tage bieten zumindest die ideale Voraussetzung für den Start der Grillsaison.

Die Klassiker Grillfleisch, Würste und Co. kommen daher bestimmt wieder zum Einsatz. Doch auch beim Grillen kann viel Neues ausprobiert werden. Vom Inhaber einer Kreuther Metzgerei erfahren wir, was bei Kunden aktuell beliebt ist:

Anzeige

Neben dem Standardangebot mit Grillfleisch und Co., sind vor allem hochwertigere Produkte voll im Trend. So zum Beispiel US-Steaks, die werden toll auf dem Grill.

Auch das irische Lamm wäre sehr begehrt und sei einfach etwas besonderes. „Und was immer geht, sind natürlich Spareribs.“

Rottach ist streng

Doch Vorsicht: Wenn der eigene Balkon oder Garten für einen größeren Grillabend nicht ausreicht, gibt es direkt am Tegernsee nicht viele Möglichkeiten auf öffentliche Plätze auszuweichen. Geschäftsleiter Gerhard Hofmann erklärt, dass es in der Gemeinde Rottach nur eine Stelle gibt, an der inoffiziell gegrillt werden darf:

Generell ist es nicht erlaubt, aber am Kieswerk haben wir nichts dagegen, wenn dort Leute ihren Grill aufstellen.

Wenn die Gemeinde das Grillen überall erlauben würde, gäbe es laut Hofmann „einen Grillplatz nach dem anderen und das würde nur Ärger geben.“ Man gehe zwar nicht massiv dagegen vor, dennoch wolle sie keine offenen Grillstellen überall am Seeufer. Mit einer Ausnahme: an der Popperwiese ist es am Tag des Seefestes erlaubt.

In Wiessee und Kreuth geht nix

Bad Wiessee hat aktuell überhaupt keine ausgewiesenen Grillplätze. So weist die Gemeinde auf die hohe Brandgefahr hin und betont, dass Grillen im Freien unter anderem vom Ordnungsamt verfolgt wird. Ähnlich verhält es sich in Kreuth. Zwar wisse man, dass an der Weissach hin und wieder gegrillt würde, erlaubt sei es in dem Naturschutzgebiet jedoch nicht: “Freies Grillen ist absolut verboten”, bestätigt Geschäftsleiterin Sabine Dirigl.

Johanna Angerer von der Gemeinde Gmund kann wie die Gemeinde Rottach zumindest einen Platz als Grillstelle nennen: “Nur an einer Feuerstelle am Seeufer in Seeglas ist das Grillen erlaubt.” Vorher müsse man sich jedoch gegen Kaution in Höhe von 25 Euro eine Grillschale beim gemeindlichen Bauhof abholen. Bringe man diese sauber und unversehrt zurück, sei die Grillschale gratis.

Fast nirgendwo ist Grillen am See erlaubt – an der Point ist es geduldet.

Geschäftsleiter Hans Staudacher bestätigt, dass es auch in Tegernsee keine allgemeine Grillerlaubnis an öffentlichen Plätzen gebe. Doch vor allem junge Leute können aufatmen: “Solange es sich im Rahmen hält, dulden wir es an der Point.” Danach solle zwar kein Saustall herrschen, doch dort würde die Gemeinde nichts dagegen haben. In diesem Sinne, auf einen gelungenen Grillabend – zumindest in Tegernsee oder Gmund.

Und wie sieht es auf dem Balkon aus?

Wenn es am See schon kaum geht, bleibt zumindest der eigene Balkon fürs Grillen. Doch ist das überhaupt erlaubt? Die erste Instanz, die hierbei zu Rate gezogen werden sollte, ist der Mietvertrag. Nur wenn das Grillen auf dem Balkon durch eine Klausel explizit untersagt ist, ist ein generelles Verbot wirksam. Auch von Seiten der Gemeinden gibt es dabei keine klaren Richtlinien. Denn weder die Kommune noch das Landratsamt sind hier zuständig. Sollte es also zwischen Nachbarn zu Streitigkeiten kommen, werden diese normalerweise vor Gericht ausgetragen.

Die entsprechenden Gerichtsurteile variieren dabei zum Teil stark: So hält das Bayerische Oberlandesgericht das Grillen auf dem Balkon fünfmal im Jahr für zulässig, während das Landgericht in Stuttgart die jährliche Grilldauer auf insgesamt sechs Stunden begrenzt. Großzügiger urteilte das Amtsgericht Bonn und gewährt das Brutzeln in der Saison von April bis September einmal im Monat. Dabei sollten sich Mieter ab 22 Uhr an die geltende Nachtruhe halten, um Beschwerden beim Vermieter zu vermeiden.

In Bonn plädierten Richter zudem für eine Ankündigungsfrist von 48 Stunden, innerhalb dieser die Nachbarn von den Grillplänen unterrichtet werden müssen. Spontan geht zwar anders. Im Idealfall wird der Nachbar aber gleich miteingeladen. Denn wo kein Kläger, da kein Richter.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner