Zweimal Freispruch – einmal Knast

Bei einer heftigen Schlägerei in einer Rottacher Bar prügelte ein 30-jähriger Koch seinen ehemaligen Spezl krankenhausreif. Neben dem Koch musste sich auch die Ex-Freundin des Opfers und ein 38-jähriger Hilfsarbeiter vor Gericht verantworten. Heute fiel das Urteil.

Sind alle der mutmaßlichen Schläger zurecht angeklagt?
Für einen der drei Angeklagten ging es nicht gut aus – er muss jetzt für über drei Jahre hinter Gitter

Im Oktober 2015 ging es bereits los mit den Streitigkeiten. Der Täter, Enrico (30), das Opfer, Florian (28), und die Ex-Freundin des Geschädigten, Erika (36), waren zusammen unterwegs. Es wurde Alkohol getrunken. Erika, die Kellnerin aus Schliersee, erlaubte ihrem Ex-Freund Florian am späteren Abend in ihrer Wohnung zu übernachten, sie selbst wollte bei ihrem Nachbarn Enrico schlafen.

Das war Florian ein Dorn im Auge und er warf den beiden vor, ein Verhältnis zu haben. Enrico fühlte sich daraufhin provoziert, es fielen scharfe Worte und schließlich prügelte der Koch auf sein Opfer ein. Florian behauptete, auch seine Ex-Freundin habe auf ihn eingetreten.

Anzeige

Trinken vor dem Prügeln

Knapp vier Wochen später treffen die Streithähne im November 2015 in einer Bar in Rottach-Egern wieder zusammen. Mit dabei ist diesmal auch der Angeklagte Roman, der zusammen mit Florians Ex-Freundin auftaucht. „Alle waren alkoholisiert, als sie da waren,“ schildert die Inhaberin des Lokals, Christine M.

Florian ist sich der brisanten Situation bewusst und bestellt sich Bier und ein paar Stamperl Schnaps: “Ich  wusste, heute bekomme ich Schläge und habe mich vollaufen lassen. Enrico kam auf mich zu und sagte zu mir, ich hätte sein Handy geklaut. Das hatte ich aber nicht,“ erklärt das Opfer vor Gericht.

Florian grinst daraufhin Richtung Enrico, wovon sich dieser provozieren lässt, den Geschädigten vom Hocker zieht und ihm Schläge verpasst. Daraufhin kommen mehrere Bekannte auf das Opfer zu und raten ihm zu gehen. Der aber blieb in der Kneipe.  Um drei Uhr Nachts eskaliert dann der Zoff: Florian wird abermals vom Barhocker gezogen und verprügelt. Er will fliehen, schafft es aber nicht.

Der Koch wirft eine Bierflasche nach ihm, es folgen erneut Schläge und Florian geht zu Boden. Hier spürt er Fußtritte von Enrico und Roman, weswegen Florian Letzteren mitangeklagt hat. Danach flüchtet er und verständigt die Polizei. “Ich habe sofort gemerkt, das da einiges im Gesicht kaputt gegangen ist,” schildert er vor Gericht.

Tränen der Erleichterung

Heute fand der dritte Verhandlungstag im Landgericht München statt und es wurde ein Urteil gesprochen: Die beiden Mitangeklagten, Erika und Roman, wurden freigesprochen. Den beiden wurde vorgeworfen, das Opfer getreten zu haben: „Es ist allerdings nicht anzunehmen, dass das Opfer getreten wurde”, so die Begründung des Richters.

Für einen der drei Angeklagten ging es nicht gut aus - er muss jetzt für über drei Jahre hinter Gitter
Vor dem Münchner Landgericht wurde heute das Urteil gesprochen.

“In der Gerichtsmedizin hat man keine Kratzer im Gesicht oder weitere Verletzungen durch Abwehrhaltung festgestellt“, so der Vorsitzende Richter, Johannes Feneberg. Erika reagierte gelassen über den Freispruch. Der 36-Jährige Roman hingegen war sichtlich erleichtert und jubelte im Gerichtsaal mit Tränen in den Augen. Danach folgte das Urteil zu Enrico. Richter Feneberg erklärte zunächst:

Das Wesentliche, was hier eine Rolle gespielt hat, war der Alkohol – das kommt leider oft vor Gericht vor.

Für den Hauptangeklagten ging die Sache deutlich ernster aus. Das Urteil lautete: Drei Jahre und drei Monate Gefängnis. Damit hat er einen Monat „gut“ gemacht: Die Staatsanwältin forderte vier Wochen mehr. Die Begründung des Urteils: gefährliche Körperverletzung. Florian B. hat immer noch mehrere Knochenbrüche im Gesicht und deshalb einige Platten, gehalten von 16 Schrauben.

Der Richter erklärte das Urteil so:  „Wir haben es für gut bewertet, dass Sie umfassend gestanden haben und sich der Sache vollständig stellen. Doch wer massive Schläge gegen den Kopf eines anderen ausübt, nimmt auch in Kauf, dass er lebensgefährlich verletzt wird. Der Klügere hätte nachgeben sollen und einfach die Kneipe verlassen sollen. Sie hätten auch gehen können, dann würden Sie jetzt nicht ins Gefängnis wandern”, so der Richter abschließend.

SOCIAL MEDIA SEITEN

Anzeige
Aktuelles Allgemein

Diskutieren Sie mit uns
Melden Sie sich an und teilen Sie
Ihre Meinung.
Wählen Sie dazu unten den Button
„Kommentare anzeigen“ aus

banner