Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee im Interview zur Corona-Krise

Michael Kinshofer, Leiter Vertrieb erklärt die aktuelle Situation zu Hilfsprogrammen der Förderinstitute.

Michael Kinshofer

Danke, dass Sie sich die Zeit genommen haben, im Moment ist das bestimmt nicht einfach. Wie sieht es gerade in Ihrer Sparkasse aus?
Michael Kinshofer: Wir arbeiten im Hochbetrieb, auch wenn es nach außen manchmal ruhig aussieht. Wir haben zwar einige Geschäftsstellen vorübergehend geschlossen, aber wir sind für unsere Kunden jederzeit telefonisch und online erreichbar. Im Innenbetrieb herrscht außerdem jede Menge Aktivität, da wir gerade dabei sind die Hilfsprogramme der Förderbanken für Unternehmen, die wegen der Corona-Krise Liquiditätshilfen brauchen, als Hausbank vor Ort umsetzen. Insgesamt sind wir aber aktuell gut aufgestellt und es können bereits über 100 Mitarbeiter von zuhause aus arbeiten. Damit sichern wir die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes.

Gibt es denn viele Unternehmen hier im Landkreis, die einen solchen Förderkredit in Anspruch nehmen wollen oder müssen?
Kinshofer: Viele Unternehmen informieren sich noch, bevor sie einen Kredit beantragen und die Programme sind ja noch sehr neu und noch nicht abschließend fixiert. Wie viele Unternehmen letztlich einen Antrag stellen werden ist deswegen noch offen. Bis jetzt haben wir allerdings bereits sehr viele Anfragen, die auf eine hohe Anzahl Anträge schließen las-sen. Auf unserer Internetseite www.ksk-mbteg.de werden übrigens alle Informationen zum Prozess der Mittelbeantragung aktuell vorgehalten.

Wie sehen diese Programme aus?
Kinshofer: Der Staat stellt über verschiedene Förderbanken Kreditmittel zur Verfügung, die zu besonderen Konditionen beansprucht werden können. Die LfA und die KfW etwa können hohe Volumina zu günstigen Kreditkonditionen vergeben und übernehmen auch den Groß-teil des Haftungsrisikos, was uns die Kreditentscheidung erleichtert. Wer einen Antrag stellen will, wendet sich an seine Hausbank. Wir prüfen den Kreditantrag, und sorgen dann bei erfolgreicher Prüfung für eine rasche Auszahlung.

Welche Unternehmen können denn Zuschüsse bekommen?
Kinshofer: Hier muss man aufpassen und genau differenzieren. Die Finanzierungsmittel der Förderbanken sind keine Zuschüsse, sondern Kredite zu günstigen Konditionen die natürlich zurückgezahlt werden müssen. Diese können in einem grundsätzlich vereinfachten Ver-fahren vergeben werden, da LfA Förderbank Bayern und KfW Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu bestimmten Kredithöhen auf eine eigene Kreditprüfung verzichten und sich auf das Urteil der Sparkasse verlassen. Der Prozess soll unkompliziert laufen, die Kreditprüfung bei der Sparkasse muss aber natürlich weiterhin den banküblichen gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Ist das in dieser Ausnahmezeit nicht zu streng?
Kinshofer: Es muss klare Regeln geben und die heißen, dass antragstellende Unternehmen grundsätzlich ein tragfähiges Geschäftsmodell haben muss und darlegen muss, dass sie nur durch die Corona-Krise in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

Sind die Hausbanken denn nicht von der Haftung freigestellt, davon liest man doch immer wieder?
Kinshofer: Es gibt eine Haftungsfreistellung für die finanzierende Hausbank – bis zu einer bestimmten Höhe. Das hängt von der Förderbank ab, es geht bis zu 90 %. Das heißt: Wenn der Kredit nicht zurückbezahlt werden würde, bekäme die ausreichende Hausbank den größeren Anteil an diesem Kreditausfall von der Förderbank „erstattet“.

Wie viele Mittel kann die Kreissparkasse vergeben? Muss man sich beeilen, um einen der Förderkredite zu bekommen?
Kinshofer: Im Moment laufen die Programme erst an, insofern besteht kein Grund zur Eile. Für die Kreditbearbeitung der gewerblichen Kunden stocken wir unsere Personalkapazitäten auf und setzen auch Mitarbeiter aus anderen Bereichen ein, damit wir bei der zu erwartenden Antragsflut gut aufgestellt sind. Beachten sollte man auch, dass die Auszahlung einige Tage dauert. Die Hausbanken dürfen aber den Liquiditätsbedarf bereits vorfinanzieren, das Förderdarlehen wird dann zeitnah beantragt.

Und was können kleinere Gewerbetreibende und Selbständige tun?
Kinshofer: Viele können Soforthilfe aus dem Schutzschirm des Freistaats Bayern beantragen. Die Antragstellung läuft nicht über die Hausbanken, sondern über die Regierung von Oberbayern. Für Selbständige und Freiberufler wird außerdem in dieser Woche ein weiteres bundesweites Gesetzespaket beschlossen. Hier wird es um die Betroffenen gehen, die von den bestehenden Programmen nicht ausreichend erfasst werden.

Welche Möglichkeiten haben Privatpersonen, die durch die Corona-Krise finanziell betroffen sind?
Kinshofer: Der Bundestag hat am 25. März beschlossen, dass Darlehensverträge von Privatpersonen für den Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 ausgesetzt werden können. Das bedeutet, dass Zins- und Tilgungsleistungen für die nächsten drei Monate gestundet werden können. Dies gilt nur, wenn der Verbraucher aufgrund der durch Ausbreitung der COVID-19-Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle hat und ihm die Erbringung der geschuldeten Leistung nicht zumutbar ist, was der Kunde auch zu bestätigen hat.
Verbraucher haben die Möglichkeit dieses Angebot über die Internetfiliale ihrer Bank oder über das Onlinebanking schnell und unbürokratisch zu nutzen.

Gibt es noch etwas, was Ihnen besonders am Herzen liegt?
Ja, wir möchten allen sagen „Die Sparkasse ist gerade in dieser schwierigen Zeit für Sie da!“. Wir halten uns an die Vorgaben, persönliche Kontakte so gut es geht zu vermeiden, auch wenn es uns weh tut. Daher können unsere Kunden fast alle Aufträge online, per Telefon, per Mail oder über unsere digitalen Kanäle erledigen. Auch die Bargeldversorgung und der komplette Zahlungsverkehr sind gesichert. Wir wünschen allen alles Gute in dieser herausfordernden Zeit. Bleiben Sie gesund!

Haben Sie Fragen zu den Themen Förderungen und Liquiditätshilfen?

Ihre Kreissparkasse Miesbach-Tegernsee ist für Sie da:
Telefon: 08025 289-0
Email: anfragen@ksk-mbteg.de
Internet: www.ksk-mbteg.de

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