Jede Krise geht vorbei – Wir machen Sie fit für Ihr Recruiting!

Wussten Sie eigentlich, dass Sie trotz Kurzarbeit weiterhin offene Stellen ausschreiben dürfen? Als Faustregel gilt, dass Sie in Abteilungen Vakanzen bewerben können, für die keine Kurzarbeit angemeldet wurde. 

Ein Beispiel dazu: Ihre Produktion ist in Kurzarbeit, weil Sie Corona-bedingt weniger Aufträge erhalten haben. Im Vertrieb und Marketing benötigen Sie nun aber zusätzliche Ressourcen, um neue Kunden zu gewinnen – und genau dafür dürfen Stellen ausgeschrieben werden.*

Mit unserer Anzeigen-Flat haben Sie das perfekte Werkzeug, um jederzeit und unlimitiert Ihre offenen Vakanzen auszuschreiben – zielgerichtet und effizient.
Das Kerngeschäft muss schließlich trotzdem laufen und im Recruiting ist es gerade jetzt wichtig, Dauerbrenner-Stellen oder schwer zu besetzende Positionen auszuschreiben.

 

Nutzen Sie also die Chance, um gerade jetzt auf sich aufmerksam zu machen!

 

Vergessen Sie nicht: so schnell wie die Wirtschaft heruntergefahren wurde, so rasch kann die Konjunktur wieder einen Aufschwung erleben – und dann suchen auch Ihre Mitbewerber nach neuen Kandidaten. Daher ist es ratsam, sich gerade jetzt nach neuen Talenten umzusehen. Viele Arbeitnehmer sind aktuell offen für einen Jobwechsel oder suchen bereits nach einer neuen Aufgabe in einem Unternehmen. Nutzen Sie zudem die Zeit, um Ihr Employer Branding aufzupolieren und bilden Sie sich z.B. hinsichtlich Online-Recruiting oder der idealen Candidate Experience weiter.

Unser Customer Success-Team berät Sie dazu gern in einem persönlichen Gespräch! Egal, ob Sie allgemeine Fragen zu einer Anzeigen-Flat haben, der perfekten Stellenanzeige oder weiteren Recruiting-Themen wünschen:

Schreiben Sie uns auf info@oberland-jobs.de und vereinbaren einen Termin.
Telefonisch erreichen Sie uns kostenfrei werktags von 9 bis 16 Uhr unter 0800 / 0008046

 

* Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung oder dergleichen dar, sondern dient lediglich der Information. Informieren Sie sich bitte immer bei einer hierfür qualifizierten Stelle (z.B. Bundesagentur für Arbeit), ob und wie eine Stellenausschreibung bei Kurzarbeit für Sie möglich ist.

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