Das bayerische Landessozialgericht hat eine Thrombose im Unterschenkel nicht als Impfschaden nach einer Corona-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff anerkannt.
Das bayerische Landessozialgericht hat eine Thrombose im Unterschenkel nicht als Impfschaden nach einer Corona-Impfung mit einem mRNA-Impfstoff anerkannt.
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