Jeder ist eingeladen, wenn morgen die öffentliche Verhandlung des Münchner Verwaltungsgerichtes vor Ort am Tegernsee weitergeht. Dabei wird um 11:30 Uhr in der Hauptstraße 37 über die Klage von Maximilian Reiniger beraten.
Dieser hatte angeführt, dass der geplante Seesteg den Blick auf sein unter Denkmal stehendes Bootshaus behindert. Das Gericht will sich das, zusammen mit den Beteiligten des Verfahrens und allen Interessierten, vor Ort genauer anschauen.
Hier ein kurzes Video vom geplanten Verlauf des Stegs:
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Ebenfalls offen ist auch noch ein Lärmgutachten, welche Mitte April bei der Verhandlung in München vom Richter angefordert worden war. In diesem Gutachten soll geklärt werden, ob die Anwohner von einem Seesteg in ihrer Nachtruhe gestört werden oder nicht. Wann es vorliegt ist derzeit noch unklar.
Zweite Ergänzung vom 13. April / 11:15 Uhr
Wie uns die Vizepräsidentin des Münchner Verwaltungsgerichtes Birgit Walther gerade telefonisch bestätigt hat, ist bereits gestern Abend ein Beweisbeschluß ergangen. Dieser durfte allerdings erst heute, nachdem alle Parteien davon in Kenntnis gesetzt wurden, veröffentlicht werden.
Danach sieht es nun folgendermaßen aus: Das Gericht ordnet ein Lärmgutachten an, dass aufzeigen soll, ob die Imissionsrichtwerte der TA Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm) erfüllt werden oder nicht. Konkret bedeutet das, dass ein Gutachter prüfen muss, ob die vorgeschriebenen 60 dB(A) in den Grundstücken der Kläger eingehalten werden können.
Nachdem das Gutachten erstellt worden ist, erhalten die Parteien die Möglichkeit zur Stellungnahme und danach wird es zu einer erneuten Verhandlung kommen.
Der von den Klägern ebenfalls als unzulässig eingebrachte Punkt zu den “Einblickmöglichkeiten in die Grundstücke” war für das Gericht nicht weiter aufklärungsbedürftig.
Noch nicht abschließend geklärt werden konnte die Stegklappe für das Bootshaus Reininger. Die Stadt muss diesbezüglich noch weitere Pläne sehen.
Der Streit um den Steg geht somit in die nächste Runde. Dauer und Ausgang ungewiss.
Ergänzung vom 12. April / 18:49 Uhr
Spannend hat es das Verwaltungsgericht gemacht. Und am Ende gab es doch (noch) kein Ergebnis. Bei der heutigen Verhandlung kam es wie erwartet zu einem interessanten Austausch der Argumente von Seiten der Kläger und der Stadt Tegernsee. Vor allem die heftig umstrittene “Rücksichtnahme auf Mensch und Lebensraum” und die von den Anwohnern befürchtete Lärmbelästigung waren dabei die Hauptstreitpunkte.
Wie der Merkur berichtet, erklärte Klägeranwalt Fabian Gerstner beim ersten Punkt, dass “derartige Einblickmöglichkeiten unzumutbar sind”. Einer der Anwohner sei beispielsweise Zahnarzt mit Behandlungszimmern, die in Richtung Steg schauen. Ein Umstand, der den Richter allerdings nicht wirklich überzeugte. “Also ich hätte da ja keine Lust reinzuschauen”, so dessen Aussage.
Den Punkt Lärmbelästigung konnte der Vorsitzende Richter wiederrum nachvollziehen. Vor allem das Argument, dass man am See nachts alles hört, leuchtete ihm ein. Und dass Jugendliche sich im Sommer wahrscheinlich mit einer Flasche Wein niederlassen würden, goutierte er mit einem überzeugten “Das hätte ich auch gemacht”.
Eine Lösung konnte heute jedoch nicht gefunden werden, auch wenn Oberlandesanwalt Christian Konrad vorschlug, die Stadt zu verpflichten, den Steg nachts gesperrt zu halten.
Auch bei der Sache “Denkmalgeschütztes Bootshaus” kam man nicht weiter. Dort wurde ein Aufklärungsbeschluss gefaßt. Das bedeutet, dass dieser Sachverhalt weiterer Klärung bedarf. Für morgen wird ein Urteil erwartet.
Alle weiteren Informationen zur Klage der Anwohner und zum Stand des Verfahrens steht im ursprünglichen Artikel von Mitte März und in den ähnlichen Artikeln weiter unten.
Ursrpünglicher Artikel vom 23. März:
Langsam wird`s etwas unübersichtlich in dem Thema Seesteg. Aber so passt`s wenigstens mittlerweile zum gesamten Thema Seesteg: Wer klagt? Was hat Bürgermeister Janssen vor? Wann wird verhandelt und worüber überhaupt? Kommt es eventuell sogar zu einem Bürgerbegehren?
Wir versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Wer trotzdem einen gesamten Überblick über das Thema bekommen möchte, sollte sich die Zeit nehmen und den Artikel bis August letzten Jahres komplett lesen. Viel Erfolg!
Worum geht`s? Um den Steg zwischen Länd und Macke-Anlage. Etwa 200 Meter lang. Und umstritten.
Was spricht dagegen? Einerseits soll er an den Grundstücken der Anlieger vorbeiführen und andererseits den Uferbereich “verschandeln”. Prominentester Gegner ist Finanzminister Fahrenschon, dem auch die Bayrische Seenverwaltung untergeordnet ist, der wiederrum der Tegernsee “gehört”.
Was spricht dafür? Die Mehrheit des Stadtrates sieht darin eine Verbesserung der Situation vor Ort. Die Gäste können am Wasser flanieren und müssen nicht wie bisher an der vielbefahrenen Hauptstraße laufen.
Wer klagt? Drei Seeanlieger und das Herzogliche Brauhaus, dem der Gasthof Guggemoos gehört. Vor dem Münchner Verwaltungsgericht. Die Verhandlung darüber findet am 12. April statt.
Was sagt Bürgermeister Janssen? Gegenüber dem Merkur zeigt sich Janssen betont zuversichtlich. Sein Argument: Auch der mittlerweile sehr beliebte und voll integrierte Seesteg zwischen Länd und Rathaus wurde erst vor Gericht freigegeben. Zugunsten der Stadt.
Was sagen die Kläger bzw. ihr Anwalt? “Es bestehen unzumutbare Lärmeinwirkungen sowie gleichermaßen unzumutbare Einblickmöglichkeiten in die Gebäude unserer Mandanten”. Kläger-Anwalt Fabian Gerster zeigt sich ebenfalls sehr zuversichtlich, dass das Gericht der Argumentation folgt.
Und was sagt die Seenverwaltung bzw. Georg Fahrenschon? Nichts. Abwarten und je nach Ausgang des Gerichtsverfahrens entscheiden.
Und da es vor Gericht bekanntlich wie auf hoher See ist, entscheidet Gottes Hand. Sprich: Nichts genaues weiß man jetzt. Und das gilt auch für ein mögliches Bürgerbegehren.
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