15-Kilometer-Radius bald zu Ende?

Ab Samstag dürfen Landkreis-Bürger sich vielleicht wieder weiter als 15 Kilometer vom Wohnort entfernen. Ausflügler dürfen vorerst trotzdem nicht in den Landkreis Miesbach kommen.

Im Landkreis Miesbach darf man sich wohl bald wieder weiter als 15 Kilometer vom Wohnort wegbewegen

“Der Landkreis Miesbach wird voraussichtlich am Samstag den 15-Kilometer-Radius für touristische Tagesausflüge für die Landkreisbürger aufheben können”, teilt die Pressesprecherin des Landratsamts Sophie Stadler mit. Voraussetzung dafür ist, dass die 7-Tage-Inzidenz bis dahin weiter unter 200 bleibt, nämlich für dann sieben Tage in Folge.

Das örtliche Gesundheitsamt meldet die Zahlen schneller als das RKI, daher wäre die Aufhebung der Regel nach den Zahlen des Gesundheitsamtes schon einen Tag früher möglich. Ausschlaggebend ist jedoch die Inzidenz-Meldung des RKI. Zeigt das RKI also am Samstagvormittag einen Stand von unter 200, gilt der Radius nicht mehr.

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Ausflügler dürfen weiterhin nicht kommen

Die Allgemeinverfügung zur Untersagung touristischer Tagesausflüge in den Landkreis Miesbach bleibt vorerst weiterhin bis zum 31.01. bestehen. Am kommenden Montag entscheidet die Koordinierungsgruppe, ob eine vorzeitige Aufhebung in Betracht kommt.

“Der Unterschied zwischen beiden Einschränkungen ist, dass der 15-Kilometer-Radius direkt an die 7-Tages-Inzidenz gekoppelt ist, das Ausflugs-Verbot jedoch nicht”, erklärt Stadler. Die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gibt in § 25 vor, dass bei Überschreitung der 200er Marke der 15-Kilometer-Radius in Kraft tritt und zwar so lange, bis der Wert wieder sieben Tage in Folge darunter liegt.

Diese Klarheit fehlefür das Ausflugs-Verbot: Zwar gibt die 11. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung die Möglichkeit, bei der Überschreitung einer Inzidenz von 200 touristische Ausflüge in den Landkreis zu unterbinden, sie lässt jedoch offen, wie lange das Verbot gilt. Da bei Erlass der Allgemeinverfügung nicht absehbar sein kann, wie lange die 200 überschritten werden, wird diese üblicherweise an die Geltungsdauer der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung geknüpft (daher 31.01.).

Mit einer Entscheidung ist am Montag um etwa 17 Uhr im Corona-Newsletter zu rechnen.

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