Bad Heilbrunn: Geplatztes Drogengeschäft?
17-Jähriger bedroht Teenager mit Softairwaffe

Ein Notruf bei der Polizeieinsatzzentrale in Rosenheim: Zwei Jugendliche berichten, dass sie von einem Teenager bedroht wurden.

Kannten sich die Teenager? Symbolbild / Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes

Am Dienstagabend, gegen 18.10 Uhr, geht ein Notruf bei der Polizeieinsatzzentrale in Rosenheim ein. Zwei Jugendliche ­im Alter von 15 und 16 Jahren aus Benediktbeuern bzw. Bichl erzählen, dass sie an der Bushaltestelle Ostfeld in Bad Heilbrunn von einem unbekannten Jugendlichen mit einer Schusswaffe bedroht wurden. Der 17-jährige Bad Heilbrunner soll Geld von den beiden gewollt haben. Erfolglos. Danach sei der Junge weggelaufen.

Die Polizeiinspektion Bad Tölz leitet daraufhin Fahndungsmaßnahmen ein. Die Polizei geht zu diesem Zeitpunkt von einer räuberischen Erpressung aus. Weil die beiden Zeugen eine gute Personenbeschreibung abgeben, haben die Beamten der Polizeiinspektion Bad Tölz schnell einen Verdacht und spüren den Tatverdächtigen auf und können ihn festnehmen.

Aktuell geht die Polizei davon aus, dass sich die Jugendlichen am Bus getroffen haben, um Drogen oder anderes zu dealen. Das soll die Vernehmung der beteiligten Personen ergeben haben. Im Einsatz befanden sich insgesamt 14 Polizeistreifen. Neben Polizisten aus Bad Tölz waren noch Einsatzkräfte aus Penzberg, der Verkehrspolizeiinspektion Weilheim, den Zentralen Ergänzungsdiensten aus Murnau, der Grenzpolizeiinspektion Murnau sowie der Kriminalpolizeiinspektion Weilheim mit dem Fall beschäftigt.

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Die Tatwaffe konnte bis jetzt nicht aufgefunden werden. Es soll sich – laut Angaben des 17-Jährigen – um eine sogenannte Softairwaffe gehandelt haben. Er behauptet, er habe sie auf der Flucht in ein Waldstück geworfen. Bisherige Suchmaßnahmen blieben erfolglos. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft München II wurde der Bad Heilbrunner noch am selben Tag freigelassen.

Die Polizeiinspektion Bad Tölz ermittelt. Der 17-Jährige muss sich wegen einer versuchten räuberischen Erpressung verantworten.

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