18-Jähriger wegen Drogenhandels verurteilt

Vergangene Woche musste sich ein 18-jähriger Gmunder vor dem Miesbacher Amtsgericht verantworten. Der Grund: Er soll Drogen an seine Mitschülerin vertickt haben.

Ein junger Gmunder hat Marihuana hat seine Mitschülerin verkauft. / Bild links: Beispielfoto

Ein 18-jähriger Gmunder musste sich vergangene Woche wegen des Besitzes und Verkaufs von illegalen Betäubungsmitteln vor dem Amtsgericht Miesbach verantworten. Laut Staatsanwaltschaft soll er sowohl im April als auch im November 2018 jeweils ein Gramm Marihuana für einmal 15 und einmal 30 Euro an ein anderweitig strafrechtlich verfolgtes Mädchen verkauft haben. „Hierdurch wollte der Angeklagte Gewinn erzielen.“

Der Verteidiger des Gmunders räumte ein, dass sein Mandant geständig sei – „bis auf den Vorwurf einer Gewinnerzielungsabsicht.“ Als Beweis für den Tatvorwurf lag ein WhatsApp Chafverlauf zwischen dem Angeklagten und dem besagten Mädchen vor. In diesen Nachrichten fragt Sarah (Name von der Redaktion geändert) den Angeklagten, ob er heute etwas vorbeibringen könnte. Daraufhin ging es um den Übergabeort und die Verhandlung des Preises.

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Vorgetäuschte Vergewaltigung bringt Chat-Verlauf zum Vorschein

„Also dieses Verhandeln des Preises spricht schon sehr für einen Handeltreibenden und eine Gewinnerzielungsabsicht“, erklärte Richter Klaus Jürgen-Schmid. Um ein besseres Verständnis für den Fall zu bekommen, wollte der Staatsanwalt wissen, in welcher Beziehung der Angeklagte zu Sarah stand. Wie sich herausstellte, waren beide gemeinsam in einer Klasse in Reichersbeuern.

Geladen war auch eine Polizeibeamtin als Zeugin. Diese schilderte den Fall so, dass sie innerhalb ihrer Ermittlungen auf den Chatverlauf zwischen Sarah und dem Angeklagten kam. „Das Ganze ist rausgekommen, weil ich einen Fall bearbeitet habe, bei dem eine 16-jährige Schülerin des Max-Rill-Gymnasiums in Reichersbeuern dort eine Vergewaltigung vorgetäuscht hat. Im Rahmen dieser Ermittlungen wurde ihr Handy ausgewertet und so fiel ein Chat auf.“

Die Schulleitung wusste laut Polizistin, dass es bei dem Angeklagten bereits Vorfälle mit Betäubungsmitteln gab. „Aus dem Inhalt dieses Chats ist zu entnehmen, dass es um bis zu fünf verschiedene Geschäfte gehen könnte“, so die Zeugin. Dass in den Unterlagen, die dem Gericht vorlagen, keine Durchsuchung erwähnt wird, erklärte sich Richter Jürgen-Schmid damit, dass die Mengen vermutlich zu gering waren.

“Man gefährdet andere Menschen”

Nach der Zeugenaussage gab der Verteidiger des 18-jährigen dann eine Erklärung ab, dass der Jugendliche „nach diesem Schuljahr von der Schule verwiesen wurde.“ Dies bestätigte auch ein Vertreter der Jugendgerichtshilfe. „Er hat sich danach bemüht und hat im Juni als externer Schüler die mittlere Reife erlangt.“ Da der Angeklagte zum ersten Tatzeitpunkt erst 17 Jahre alt war und er in einem bodenständigen und geordneten Familienhaushalt lebt, empfahl der Jugendgerichtshelfer bis zu vier Drogenscreenings, Drogensuchtberatungsgespräche und soziale Dienste als Strafmaß.

Für den Staatsanwalt stand allerdings weiterhin die Gewinnerzielungsabsicht im Raum. „Es ist ein Unterschied, ob es sich um die bloße Abgabe von Betäubungsmitteln handelt oder man es verkauft, um Gewinn zu erzielen – dann ist es Handel treiben.“ Aufgrund der Umstände war er weiterhin überzeugt, dass eine Gewinnerzielungsabsicht vorlag. „Der Angeklagte war für seine Klassenkameraden scheinbar ein Ansprechpartner, den man einfach mal anschreiben konnte – ‚Hey, hast du was?‘“

Zugunsten des Angeklagten spreche zwar, dass er zumindest ein Teilgeständnis abgelegt hat und es sich „nur um kleine Mengen Marihuana handelt.“ Zudem habe er auch bereits schulische Konsequenzen erlitten. Doch für den Staatsanwalt wiegt der Handel schwer, „da es sich nicht nur um Eigengefährdung handelt, sondern man andere Menschen gefährdet, wenn man ihnen Betäubungsmittel verkauft.“ In seinem Plädoyer beantragte er daher drei Suchtgespräche für den 18-Jährigen, eine Kontrolle durch drei Drogenscreenings innerhalb eines Jahres und 40 Stunden Soziale Dienste.

Arrest braucht’s nur dann, wenn der Angeklagte nochmal mit Handeltreiben erwischt wird.

Vor der Urteilsverkündung ergriff der 18-Jährige das Wort und erklärte vor Gericht: „Mir tut es sehr leid, was ich getan habe. Und ich möchte mit diesen Dingen auch nichts mehr zu tun haben.“ Richter Jürgen-Schmid folgte daraufhin in seinem Urteil weitgehend den Empfehlungen und verurteilte den Gmunder zu 24 Stunden Sozialdienst binnen drei Monaten, drei Drogenscreenings auf eigene Kosten und „sich des Konsums illegaler Drogen zu enthalten.“ Der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Gericht sei überzeugt, dass der Angeklagte Gewinn erzielen wollte. „Die Umstände und der Text des Chats sprechen da eine klare Sprache“, so Richter Jürgen-Schmid in seiner Urteilsbegründung. Trotzdem habe er sich für weniger Sozialstunden entschieden, weil sich der Gmunder geständig und Reue gezeigt hat. „Das war jetzt nicht die Welt.“ Dennoch sei ein kleiner Denkzettel nötig, um zu verstehen, dass sich solche Geschäfte nicht lohnen. „Deshalb hat er die Kosten des Verfahrens zu tragen.“

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