30-jähriger Wiesseer stalkt Ex-Freundin

Nur acht Monate Beziehung und trotzdem kam ein Wiesseer nicht mehr von seiner Ex-Freundin los. Der 30-Jährige soll sie regelrecht gestalkt haben. Auch ein Kontaktverbot ignorierte er zunächst. Jetzt fiel ein Urteil.

Der Wiesseer hat die Frau mit Nachrichten bombardiert / Beispielbild

Nur acht Monate waren sie zusammen. Und trotzdem kam er nicht mehr von ihr los. Als die 34-jährige Heilbrunnerin ihrem damaligen Freund aus Bad Wiessee an Weihnachten 2017 den Laufpass gab, konnte er das nicht akzeptieren – das berichtet jetzt die TZ. Sogar nachdem die Frau ein Kontaktverbot beim Amtsgericht erwirkt hatte, lies der 30-Jährige nicht locker. Jetzt wurde der Wiesseer wegen Beleidigung, vorsätzlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz in 15 Fällen zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung verurteilt.

Die Heilbrunnerin beschreibt ihren Ex-Freund als unberechenbar. Mal sei er ganz lieb gewesen, dann wieder aggressiv. Nachdem er sie als Schlampe und Nutte bezeichnet habe, weil sie mit einer Freundin zum Essen verabredet war, beendete sie die Beziehung. Eine Aussprache im Auto sei derart eskalierte, dass der Wiesseer die 34-Jährige an den Haaren gezogen, beleidigt und auf den Arm geschlagen haben soll.

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Wiesseer zeigt Einsicht

Schon im Februar erwirkte sie ein Kontaktverbot, das der junge Mann zunächst ignorierte und sie weiterhin mit Anrufen und Besuchen belästigte. Erst als sie die Polizei verständigte, kam er zur Vernunft. „Seit April habe ich Ruhe“, erklärt die Frau vor Gericht. Der Wiesseer gab zu, dass ihm die Trennung schwergefallen sei. „Ich hab brutal an ihr gehangen“, so heißt es weiter in der TZ. Die Beleidigungen und Körperverletzungen stritt er ab.

Schon früher stand er wegen Missachtung des Gewaltschutzgesetzes vor dem Richter. Damals wurde er zu einem Jahr und sieben Monaten Gefängnis verurteilt. Nur einen Teil saß er ab, der Rest wurde bis Anfang 2019 zur Bewährung ausgesetzt.

Trotzdem beantragte die Staatsanwaltschaft in diesem Fall nur ein Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung. Voraussetzung sei eine Therapiemaßnahme und 100 Sozialstunden. Richter Helmut Berger schloss sich dem Antrag an. Der angeklagte Wiesseer sah am Ende ein, dass er etwas ändern muss und entschuldigte sich bei seiner Ex-Freundin.

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