Das mit der Integration hat soweit eigentlich ganz gut geklappt. Der angeklagte Senegalese kam 2014 nach Deutschland. Mittlerweile wohnt er in Kreuth mit zwei Landsleuten zusammen. Einen Job als Lagerarbeiter hat der 22-Jährige auch gefunden, spielt in der Fußballmannschaft und geht mit Kollegen und Mitspielern abends gemeinsam aus. Einen Aufenthaltstitel hat er seit 2016.
Gestern musste er sich allerdings vor dem Miesbacher Amtsgericht unter Vorsitz von Richter Walter Leitner verantworten. Fahren ohne Führerschein wurde ihm zur Last gelegt. Nach einem Fußballspiel im vergangenen Oktober war er mit einigen Team- und Arbeitskollegen in Rottach-Egern feiern. „Ein Freund hatte zu viel getrunken und mich gebeten, für ihn zu fahren“, erklärte der 22-Jährige.
Ausgeholfen, dumm gelaufen
Ein Gefallen mit Folgen, denn er wurde schnell von der Polizei angehalten. Zunächst hatte er gar keinen Führerschein dabei. Die Polizeibeamten begleiteten den Angeklagten nach Hause und sahen sich dort das Dokument an. Schnell war klar, dass es Probleme geben würde.
Denn mit einem senegalesischen Führerschein darf man in Deutschland nur fahren, wenn man nicht länger als sechs Monate hier wohnt. Der Beschuldigte war aber schon seit 2014 in Deutschland. Bis zu diesem Zeitpunkt war er auch davon ausgegangen, dass er hier fahren dürfe. „In Frankreich darf er fahren“ erklärte gestern sein Verteidiger. „Dort gibt es eine Sonderregelung für Senegalesen, wie es sie für andere Länder in Deutschland auch gibt.“
400 Euro für die Nachbarschaftshilfe
Richter Leitner wollte von dem Angeklagten wissen, warum er sich denn nie um einen deutschen Führerschein bemüht habe:
Ich habe schon gefragt, aber man hat mir gesagt, dass ich erst einen Aufenthaltstitel haben muss.
Sein Verteidiger erläuterte zudem, dass sein Mandant weder vorher noch nachher in Deutschland gefahren sei. „Er fährt mit dem Rad oder Bus. Ein Auto kann er sich gar nicht leisten.“ Außerdem erklärte der Anwalt auf Nachfrage, dass es ihm und seinen Mandanten eigentlich nur um das Strafmaß ginge.
Da gegen den Beschuldigten Neu-Kreuther keine weiteren Einträge im Straf- oder Verkehrsregister vorlagen, erklärten sich Staatsanwaltschaft und Richter mit der Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldstrafe zu Gunsten der „Nachbarschaftshilfe Tegernseer Tal“ bereit. 400 Euro muss der Lagerarbeiter nun überweisen. Richter Leitner wies noch einmal daraufhin: „Das heißt aber nicht, dass Sie jetzt fahren dürfen.“
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