65.000 Euro für Ebsters Baumfrevel

Ohne Erlaubnis hat die Ebster GmbH geschützte Bäume gefällt. Das jedenfalls behauptet die Gemeinde Bad Wiessee und fordert 82.000 Euro Schadensersatz. Jetzt ist klar, wie viel die Firma zahlen muss.

Ebster muss für den Baumfrevel in der Jägerstraße bezahlen / Archivbild

Vier Jahre liegt der Baumfrevel von Otto Ebster zurück. Am 25. September 2014 soll der Bauträger im Rahmen seines Bauprojekts in der Jägerstraße 17 drei schützenswerte Bäume widerrechtlich gefällt haben: Eine Eiche, eine Weißbirke und einen Bergahorn.

Nicht die erste ungenehmigte Aktion: Bereits im Vorfeld hatte das Bauunternehmen geschützte Bäume auf einem Grundstück im Klosterjägerweg entfernt – trotz Fällverbot. Weil die Firma gegen die bayerische Bauordnung und gegen die Ortsgestaltung der Gemeinde handelte, wurde seitens der Verwaltung ein Bußgeld in fünfstelliger Höhe verhängt.

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Wie viel muss Ebster zahlen?

Die Ebster GmbH, in der Vergangenheit vertreten durch Otto Ebster, wies die Anschuldigungen stets zurück. Gegen die Klagen wurde Einspruch erhoben. Die Gemeinde wiederum wies die Einsprüche zurück und leitete den Fall an den Staatsanwalt weiter. Im Fall „Klosterjägerweg“ entschied das Amtsgericht Miesbach im Juli 2015, die Strafe von 50.000 Euro auf 5.000 Euro zu reduzieren.

15.000 Euro, maximal 20.000 stellte sich der Verteidiger der Geschäftsführerin Elke Ebenwaldner für den aktuellen Fall vor, der am Freitag erneut vor dem Amtsgericht verhandelt wurde. Die Gemeinde forderte im Bescheid 82.000 Euro.

Mittlerweile sind fast alle Wohnungen verkauft

Klar ist nämlich seit der letzten Verhandlung – der Bauträger muss zahlen. Denn Verteidiger und Zeugin haben sich entschieden, den Einspruch auf die Rechtsfolgen zu beschränken. Das heißt der Tatbestand steht wie im Bußgeldbescheid fest und die Ebster GmbH muss für das Vergehen aufkommen. Die Frage war jetzt nur noch, in welchem Umfang.

Dazu wollte Richter Manfred Thür wissen, wie es um das Vermögen der Firma stehe. Insgesamt 36 Wohnungen wurden auf dem Grundstück in der Jägerstraße, auf dem die Bäume gefällt wurden, errichtet. Ein Haus mit zehn Wohnungen bleibt im Besitz von Ebster. 24 Wohnungen wurden verkauft, zwei stehen noch aus. Außerdem sind zahlreiche weitere Immobilien im Tal im Besitz der Ebster GmbH.

Weitere Unterlagen, die das Vermögen der Firma darstellen, konnte der Verteidiger bei der Verhandlung am Freitag allerdings nicht vorlegen. Sie seien nicht zu beschaffen gewesen. Stattdessen stellte er mehrere Anträge, Otto Ebster selbst erneut als Zeugen zu laden, um verschiedene Sachverhalte zu klären. Der Richter lehnte alle Anträge mit der Begründung ab, dass sie nicht zur Findung der Wahrheit dienen würden.

65.000 Euro Strafe

Für Richter Thür stand am Ende fest, dass hier mit Vorsatz gehandelt wurde. Zwar sei die Tatsache, dass die Angeklagte quasi ein Geständnis abgeliefert habe und auch die erfolgten Nachzahlungen durchaus strafmildernd. Ausschlaggebende war für sein Urteil aber vor allem, dass es sich hierbei nicht um den ersten Fall handelte und die Betroffenen bereits einschlägig verurteilt sind.

“Wenn sowas keine Wirkung zeigt, wird es beim nächsten Mal einfach teurer”, so Thür. Mit einer Strafe von 65.000 Euro liege man immer noch im unteren Fünftel des Möglichen. Richter Thür beendete die Verhandlung schließlich mit den Worten:


Das soll ein Zeichen sein, dass es nicht geht, dass Bauunternehmer sich über die Vorgaben der Gemeinde hinwegsetzen können, ohne dass es zur Ahndung kommt.

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