Landwirte dürfen länger walzen:
Platt in den Frühling

Dieses Jahr dürfen die Landwirte zwei Wochen länger “walzen”, also den Boden für das Frühjahr vorbereiten.

Bis zum 01. April darf noch gewalzt werden. / Foto: Shutterstock, Martin Charles Hatch

Die Regierung von Oberbayern erlaubt das Walzverbot von Grünlandflächen in Oberbayern über den 15. März hinaus. Jetzt dürfen die Landwirtinnen und Landwirte noch bis zum 01. April mit der Walze über Wiesen und Felder fahren. Nur in Wiesenbrütergebieten darf schon jetzt nicht mehr gewalzt werden. Weil Brachvogel oder Kiebitze bereits ab Mitte März brüten, gelten für diese Wiesen und Grünflächen strenger Regeln.

Kreisbäuerin Brigitta Regauer vom Bayrischen Bauernverband begrüßt es, dass das Walzverbot um zwei Wochen nach hinten geschoben wurde:

Das ist richtig und wichtig, da hier bei uns im Alpenvorland um diese Zeit die Böden oft noch zu nass sind, um sie mit der Walze zu befahren.

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Sie erklärt weiter, dass die Landwirte vor dem Volksbegehren “Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern” eigenverantwortlich bestimmen konnten, wann sie mit der Walze über den Boden gingen. “Es ist immer problematisch, wenn über ganz Bayern oder Deutschland mit den unterschiedlichsten klimatischen und geologischen Verhältnissen für alle ein und dieselbe Regel gelten soll.”

Eigentlich ist das Walzen seit 2020 und dem Inkrafttreten des genannten Volksbegehrens (umgangssprachlich gerne als “Rettet die Bienen” verkürzt) nach dem 15. März verboten. Landwirtschaftlich genutzte Grünflächen durften damit – nur in Ausnahmefällen – nach dem 15. März gewalzt werden. Jetzt hat die Regierung die Regel etwas gelockert. Die Allgemeinverfügung gilt für alle oberbayerischen Landkreisen und kreisfreien Städte.

Warum walzen?

Das Walzen von Grünland zu Beginn des Frühjahrs dient dazu, dass der Boden sich nach dem Winterfrost wieder verfestigt. Damit soll auch die Wurzelbildung angeregt werden. Allerdings darf der Boden weder zu nass noch zu trocken sein. “Bei nassem Boden besteht die Gefahr von zu hoher Verdichtung. Die beste Wirkung wird auf leicht feuchtem Boden erzielt,” erklärt Regauer.

Das Walzen zu Beginn des Frühjahrs dient dazu, dass der Boden sich nach dem Winterfrost wieder verfestigen kann. Damit soll die Wurzelbildung angeregt werden. Regauer erklärt den Nutzen des Walzens: “Besonders aufgefrorene Böden sollten gewalzt werden, um den Bodenschluss zwischen Erdreich und Graswasen wieder herzustellen. Dadurch ergibt sich auch eine verbesserte Wasser- und Wärmeleitung für das Grünland. Außerdem werden auch evtl. vorhandene Trittschäden von Weidetieren wieder verschlossen, das beugt der Verunkrautung durch sogenannten “Lichtkeimer”, z. B. Ampfer, Kreuzkraut vor.”

Allerdings darf der Boden weder zu nass noch zu trocken sein, damit ist das Zeitfenster zum Walzen oft nur wenige Tage.

Die Entscheidung zur Fristverschiebung stützt sich auf aktuelle Daten und Prognosen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sowie eine darauf aufbauende Empfehlung der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) für die jeweiligen Regionen.

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