Sonnenbrand vermeiden
Sonnen mit Verstand: Mittagssonne meiden

Morgen wird es heiß. Nicht vergessen, Haut und Kopf vor Hitze zu schützen. Warum das wichtig ist, dazu informiert die Pressestelle des Landratsamtes Miesbach.

Schöne Sonne, heftige Sonne: Quelle: Unsplash / Jonathan Borba

Im Rahmen der Kampagne „Sonnen mit Verstand“ vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention gibt das Gesundheitsamt am Landratsamt Miesbach einige Tipps zum richtigen Umgang mit der Sonne.

Die stärkste Mittagssonne zwischen 11 und 15 Uhr sollte vermieden werden. Alle Hautstellen, die nicht von Kleidung bedeckt sind, müssen durch Sonnencreme mit hohem Schutzfaktor (mindestens LSF 30) großzügig eingecremt werden. Dabei sollte man die sogenannten Sonnenterrassen wie Nase, Stirn, Schultern und Ohren besonders gut eincremen. Als Faustregel gilt: Vier Esslöffel Sonnencreme für den ganzen Körper, drei bis fünf Teelöffel für Kinder. Da das Sonnenschutzmittel durch Schwitzen oder Abtrocknen wieder abgeht, muss das Eincremen oder Einsprühen unbedingt wiederholt werden. Kopf und Nacken müssen bei längerem Aufenthalt im Freien durch geeignete Kopfbedeckung geschützt werden.

Auch die Anschaffung einer Sonnenbrille lohnt sich: Sie schützt die Augenlinse vor Langzeitfolgen der UV-Strahlung. Achten Sie beim Kauf auf einen entsprechenden UV-Schutz der Sonnenbrille. An der Aufschrift „UV-400“ oder „100 Prozent UV-Schutz“ sind Brillen mit dieser Filterwirkung zu erkennen.

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Spätfolgen Sonnenbrand

Ein Sonnenbrand ist schmerzhaft, verschwindet aber nach einigen Tagen. Trotzdem hinterlässt er unsichtbare Spuren auf unserer Haut und kann Jahre bis Jahrzehnte später sogar die Entstehung von Krankheiten begünstigen. Die drei häufigsten Spätfolgen von zu viel UV-Strahlung sind: (vorzeitige) Hautalterung, Schäden am Auge (grauer Star) und Hautkrebs. Menschen, die sich beruflich sehr viel im Freien aufhalten, müssen besonders auf ihren Eigenschutz achten. Ihr Risiko, im höheren Lebensalter an Hautkrebs zu erkranken, ist stark erhöht.

Je früher krankhafte Hautveränderungen erkannt werden, umso besser stehen die Heilungschancen. Für alle ab 35 Jahren übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung alle zwei Jahre die Kosten für das Hautkrebsscreening – eine Vorsorgeuntersuchung, die nicht wehtut und zur frühzeitigen Entdeckung von Hautveränderungen beitragen kann.

Achtung beim Sonnenmittel-Kauf

Das Umweltbundesamt hat im Frühjahr 2024 Studien veröffentlicht, bei denen im Urin von Erwachsenen sowie Kindergartenkindern der Weichmacher Mono-n-hexylphthalat (MnHexP) nachgewiesen wurde. Die Werte waren insbesondere in den Sommermonaten erhöht, was den Verdacht auf Sonnenschutzmittel als Verursacher lenkte. Hier steht ein in vielen Sonnenschutzmitteln enthaltener UV-Filter in Verdacht, den Weichmacher als Nebenprodukt beinhalten zu können. Dieser Verdacht ist bislang jedoch nicht endgültig bestätigt. Deshalb möchte das Gesundheitsamt folgende Empfehlung aussprechen: Beim Kauf von Sonnenschutzmitteln für Babys und Kinder oder Personen, die sehr regelmäßig Sonnenschutz verwenden, empfiehlt es sich, gezielt darauf zu achten, ein Sonnenschutzmittel ohne den UV-Filter Diethylamino Hydroxybenzoyl Hexyl Benzoat (kurz DHHB) zu wählen. Hier hilft ein Blick aufs Kleingedruckte. Der Preis der Sonnencreme oder die Marke allein sind wenig ausschlaggebend, da der Filter in ebenso vielen hochpreisigen Produkten enthalten ist wie in günstigen Produkten.

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