Bayern
Bayerische Cannabis-Regeln vor Gericht

In Bayern gelten fürs Kiffen strengere Regeln als anderswo. Ob das juristisch in Ordnung ist, muss nun voraussichtlich der Verfassungsgerichtshof überprüfen. Heute gibt es in München dazu eine Pressekonferenz.

Bayern will eine Extra-Wurst. Das gefällt den Kiffern nicht. Foto: Redaktion

München (dpa/lby) – Die strengen bayerischen Sonderregeln fürs Kiffen werden wohl zum Fall für den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Ein parteiübergreifendes Bündnis kündigte am Dienstag an, eine Popularklage gegen das bayerische Gesetz einzureichen. 

Ihre Argumentation: Die bayerische Staatsregierung stelle sich rechtswidrig gegen den beschlossenen Paradigmenwechsel im Umgang mit Cannabis, den der Bundesgesetzgeber vorgegeben habe. Die progressive Drogenpolitik werde konterkariert und die Stigmatisierung von Cannabis-Patienten sowie -Konsumenten werde fortgesetzt, hieß es in der Mitteilung.

Strenge Regeln in Bayern

In Bayern ist es beispielsweise auf Volksfesten – allen voran auf der Wiesn – komplett verboten, Cannabis zu rauchen. Gleiches gilt in der Gastronomie auch für ausgewiesene Raucherräume und -bereiche, und auch für Außenbereichen von Gaststätten und Cafés sowie Biergärten. 

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Städte und Gemeinden dürfen das Verbot zudem auf bestimmte öffentliche Flächen ausweiten. Sie können zum Beispiel in Stadtparks das Rauchen, Erhitzen und Verdampfen von Cannabis verbieten. Im Englischen Garten in München ist das Cannabis-Rauchen ebenfalls seit Monaten komplett verboten – das hat die Staatsregierung als Herrin über die bayerische Schlösserverwaltung eigenständig durchgesetzt.

Mehrere Unterstützer für die Klage

Die Klage wird unter anderem von den Bundestagsabgeordneten Carmen Wegge (SPD), Kristine Lütke (FDP) und Ates Gürpinar (Linke) unterstützt. Details wollen sie gemeinsam mit weiteren Unterstützern bei einer Pressekonferenz an diesem Mittwoch in München nennen.

Die umstrittene Teil-Legalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April. Besitz und Anbau der Droge sind nun für Volljährige zum Eigenkonsum erlaubt. Aber nur in begrenzten Mengen und mit Tabuzonen fürs Kiffen etwa auf Spielplätzen, in Schulen und in Sichtweite davon. Wer dagegen fahrlässig oder mit Vorsatz verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Bayern hat allerdings versucht, Spielräume für möglichst viele Verschärfungen der Regeln zu finden.

Gerlach gibt sich gelassen

Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) erklärte, man sehe einer Klage gelassen entgegen. “Denn wir sind überzeugt, dass das bayerische Gesetz zur Begrenzung der Folgen des Cannabiskonsums verfassungskonform und auch in der Sache richtig ist.”

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