Eine Idee bekommt Profil

Der Startschuss ist gefallen. Mit einem eindeutigen „Ja“ votierte der Valleyer Gemeinderat in seiner Sitzung am vergangenen Dienstagabend für die Einführung des Profils „Inklusion“ an der örtlichen Grundschule.

An der Grundschule in Valley
Die Grundschule in Valley ist ab jetzt eine inklusive Schule.

Seit Herbst 2011 bietet die Mangfalltal-Grundschule Valley bereits Kooperationsklassen an. In diesen sogenannten Koop-Klassen arbeiten ein Klassenlehrer und ein Sonderpädagoge des „Mobilen sonderpädagogischen Dienstes“ (MSD) mehrere Stunden pro Woche zusammen, um Schülern mit Förderbedarf zu helfen und diese in den normalen Unterricht mit einzubinden.

Nachteil des Modells: Nach zwei Jahren verliert die Koop-Klasse ihren Status. Die meisten Kinder mit Förderbedarf benötigen jedoch auch nach dieser Zeit eine zusätzliche Hilfestellung, um dem Regelunterricht ohne größere Probleme folgen zu können.

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Mit dem neuen „Profil“ ist nun allerdings eine dauerhafte Betreuung der Kinder gesichert. Die Schule würde damit ein festes Förder-Zusatzpaket erhalten mit fixen Stunden und einem eigenen Förderlehrer, der in das Lehrerkollegium fest eingebunden ist. Bürgermeister Andreas Hallmannsecker ist von dem Ergebnis begeistert:

Wir haben einen wahnsinnig starken Elternbeirat, der hinter dem Konzept steht, genauso das Lehrerkollegium.

Seine Aussage vor dem Valleyer Gemeinderat wurde untermauert von der großen Zahl an Zuhörern um Rektor Bernhard Wolf, die gemeinsam die Abstimmung mit Spannung verfolgten. Dass mit dem Ergebnis Valley eine exponierte Stellung im Schulsprengel des Landkreises einnehmen wird, ist dem Rathauschef dagegen nicht wichtig. Er betont: „Die Ausbildung der Kinder ist uns wichtig.“

 


Zur Inklusion:
Seit der Novellierung des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes (BayEUG) 2003 legt Bayern besonderen Wert auf die integrativen Bemühungen, um Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zunehmend an der allgemeinen Schule zu unterrichten und zu fördern.

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Durch die UN-Behindertenrechtekonvention 2009, Artikel 24, wird ein Recht auf Bildung und ein inklusives Schulsystem völkerrechtlich als verbindlich erklärt. Mit dem neuen BayEUG in der Fassung vom 01.08.2011 setzt Bayern diesen Anspruch rechtlich um und baut ihn nun schrittweise für alle Förderschwerpunkte weiter aus.

(Quelle: Broschüre „Inklusion“ / Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Januar 2012)


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