Seit März 2013 sitzt die gebürtige Ungarin in U-Haft. Dabei sprechen lediglich Indizien dafür, dass die Seniorin nicht freiwillig aus dem Leben geschieden ist. Gestern begann der Prozess vor dem Münchner Landgericht.
Am Donnerstagmorgen ist der Raum am Münchner Landgericht gut gefüllt mit zahlreichen Sachverständigen. Staatsanwalt, Richter und Verteidiger beginnen, den Fall aufzurollen. Die mutmaßliche Täterin ist mit Anwalt und Dolmetscherin gekommen. Sehr hübsch ist die junge Frau, die jünger wirkt als 42 Jahre. Sie trägt ein schwarzweiß geringeltes, modisches T-Shirt und eine schwarze Hose. Die langen, blond gefärbten Haare sind mittelgescheitelt. Eine schlichte, silberne Haarspange hält das Gesicht frei. Ein Beamter sitzt neben ihr.
Die Pflegerin wird beschuldigt, einen Menschen heimtückisch, aus Habgier und zum Verdecken einer Straftat getötet zu haben. Bei dem Prozess handelt es sich um ein reines Indizienverfahren. Nach und nach waren der Kriminalpolizei Zweifel gekommen, ob es sich bei dem Tod der 81-jährigen Martha K. wirklich um einen Selbstmord gehandelt hat.
Nach monatelangen Ermittlungen der Kripo und umfangreichen Analysen der Rechtsmedizin waren die Beamten zu dem Ergebnis gekommen, dass die Rentnerin getötet worden sein muss. So hatte sich auch der Verdacht gegen die Pflegerin erhärtet. Nun sitzt Andrea T. auf der Anklagebank.
Der Tathergang
Staatsanwalt Florian Gliwitzky beginnt, den Fall zu schildern: Seit Oktober 2011 hatte die aus München stammende Seniorin das Appartement im zweiten Stock des Kreuther Pflegeheims bewohnt. Ihren Haushalt erledigte die zunehmend dementer werdende Frau noch selbst, doch bei der Medikation, beim An- und Auskleiden brauchte sie Hilfe. Die Vorgeschichte – zwei Suizidversuche und Stimmungsschwankungen der 81-jährigen ehemaligen Zahnärztin – gingen auch an ihrer Pflegerin Andrea T. nicht vorbei.
Auch dass sie selbst nicht mehr über ihr Vermögen verfügen konnte, war der damals 41-Jährigen bekannt. Kurz vor dem Tod der Rentnerin hatte sie offenbar Schmuck von ihr angenommen, obwohl sie es – weil die Patientin bereits unter einer Vormundschaft stand – nicht hätte nehmen dürfen. Kripo-Beamte entdeckten die Schmuckstücke in der Wohnung der Verdächtigen. Um Ohrclips, Armreifen und Ringe behalten zu können, soll die mutmaßliche Täterin über ihren Lebensgefährten – einen ungarischen Arzt – einen tödlichen Medikamentencocktail beschafft und ihn der Seniorin in eine Saftflasche gemischt haben.
Zuerst stellte sie der lebensmüden Rentnerin das Todesgetränk nur ans Bett, in der Hoffnung, sie würde ihn freiwillig trinken. Als sie am nächsten Tag feststellte, dass die Rentnerin noch am Leben war, zwang sie – wenn es nach den Indizien geht – die Frau durch Zuhalten der Nase zum Trinken des Gemischs. Dann ging sie eine Stunde zum Schwimmen und kehrte zurück, um den Tod des Opfers festzustellen. Das war am 27. Mai 2012.
Das Leben der Pflegerin
Nach der ersten Schilderung des Tathergangs aus Sicht der Staatsanwaltschaft versuchen sich Richter Martin Rieder, Verteidiger Andreas von Mariassy und Staatsanwalt Florian Gliwitzky ein Bild vom Leben der Frau zu machen. Obwohl ihr eine Dolmetscherin angeboten wird, möchte die mutmaßliche Täterin – in gebrochenem, aber selbstbewusst vorgetragenem Deutsch – selbst Klartext sprechen.
1971 wird Andrea T. in Ungarn geboren. Auf eine unbeschwerte Kindheit mit zwei Schwestern und den Eltern folgen 1988 das Abitur, eine Ausbildung als Krankenschwester und Studiengänge in Sozial- und Entwicklungspädagogik. Sie arbeitet bis 2006 in Ungarn als Lehrerin. Dann liest sie in einer Stellenanzeige, dass am Tegernsee eine Betreuung für ein ungarisches Mädchen gesucht wird, bewirbt sich und wird genommen.
Später arbeitet sie unter anderem im Rottacher Pflegeheim Rupertihof. Obwohl sie zufrieden ist mit ihrer Arbeit, ist da doch immer der Wunsch, nach Ungarn zurückzugehen. Dort lebt auch ihr Lebensgefährte Dr. A., der als Chirurg arbeitet. Seit 25 Jahren sind sie zusammen. Gemeinsam zogen sie seine vier Kinder auf. Eigene Kinder hat sie keine. T.s Leben wirkt – bis auf kleinere Schulden – stabil. Sie raucht und trinkt laut eigenen Aussagen nicht, nimmt keine Drogen und keine Medikamente.
Der Plan vom Freitod
Im Prozess erzählt Andrea T. ihre Version der Geschichte, in der die Seniorin sich selbst das Leben genommen hat. Zum 1. Februar 2010 stellt man sie in dem Kreuther Pflegeheim ein. Im September zieht dann Martha K. – die spätere Tote – ins Heim. Anfangs sei sie sehr durcheinander gewesen, berichtet die Pflegerin. Doch dann bessert sich der Zustand. Die Seniorin schließt die Pflegerin ins Herz. Laut Andrea T. war die Freundschaft beiderseitig gegeben.
Sie hat gesagt, dass wir Leute sind, auf die man zählen kann.
Weil die Pflegerin auch Sonderdienste für die 81-Jährige erledigt, etwa Wäschedienste, Einkaufsfahrten und anderes, besteht ihr resoluter Schützling darauf, dass sie das angebotene Trinkgeld annimmt. Auf bis zu 300 Euro schätzt die Ungarin die Zulagen insgesamt. Auch andere Angestellte hätten etwas bekommen. Eine Zeitlang erweckt die Senioren den Eindruck, dass es ihr besser geht, dann verfällt sie wieder in den alten Gemütszustand: einsam, depressiv, in sich gekehrt. Offenbar hatte sie Angst, die beginnende Demenz könnte sich verschlimmern.
Sie hat mir oft gesagt, sie hält es nicht mehr aus – ich habe die Angst in ihren Augen gesehen.
Über Monate hinweg soll die Seniorin ihren Plan geschmiedet haben, sich selbst das Leben zu nehmen. Eine sehr kräfteraubende Zeit sei das für Andrea T. gewesen, die unter dem Wunsch der alten Frau leidet. Von der Todessehnsucht der Seniorin weiß nur sie. Jemand anderem aus dem Heim vertraut sich die 81-Jährige nicht an. Die Pflegerin wiederum führt das Vertrauen auf die gegenseitige Freundschaft zurück. Zudem war da auch die Angst, in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen zu werden.
Sie wollte wirklich sterben.
Die Rentnerin hatte sich für ihren Freitod von einem Dritten Medikamente besorgt. Doch für eine „sichere Anwendung“ erwartet sie Unterstützung von T. Sie sollte ihr helfen, die richtige Dosis herauszufinden, und zudem ein Betäubungsmittel besorgen, das zusätzliche „Sicherheit“ bringen sollte, so die Pflegerin. „Sie hatte Angst, dass die Menge nicht ausreicht und sie wieder aufwacht.“
Schlaftabletten
Als Andrea T. im Mai 2012 nach Ungarn zu ihrem Lebensgefährten fährt, konkretisieren sich die Pläne. Auf den Wunsch ihres Schützlings nimmt sie deren Medikamente mit, um die Dosis von ihrem Lebensgefährten überprüfen zu lassen. Außerdem kehrt sie mit 20 Ampullen Betäubungsmittel zurück nach Kreuth. Das war am Dienstag vor Pfingsten 2012. Die Rentnerin kann es jetzt kaum mehr erwarten, ins Jenseits zu kommen.
Doch die Pflegerin kann die 81-Jährige überzeugen, noch bis zum Sonntag – wenn sie selbst frei hat – zu warten. Sie wolle sie nicht tot sehen müssen, so die Begründung. An den Tabletten, die die Patienten vom Haus bekommen, „übt“ die Lebensmüde, ob sie die in Saft aufgelösten Tabletten geschmacklich hinunterschlucken kann.
Dazu hält sie sich selbst die Nase zu. Am Pfingstsonntag ist es dann so weit. Um 15 Uhr bringt ihr Andrea T. das in den Ampullen enthaltene Betäubungsmittel und hilft beim Einfüllen der Schlaftabletten in Flaschen. Zerreiben will die Lebensmüde die Medikamente selber. Gemeinsam wird ein kurzer Abschiedsbrief verfasst. Dann verabschiedet sich die Pflegerin und fährt nach Hause. Später kehrt sie zurück, um den Tod der Frau festzustellen und diesen zu melden. Notarzt und Polizei kommen.
Wie glaubwürdig ist Andrea T.?
Staatsanwalt Florian Gliwitzky zweifelt offenbar am vollen Wahrheitsgehalt der Geschichte. Er habe eine relativ große Liste schreiben müssen mit Widersprüchen. Auch die Tatsache, ob das Verhältnis zwischen Betreuerin und Schützling wirklich so gut gewesen sei, bezweifelt Gliwitzky. Sie habe sich im Laufe der Vernehmungen in zu vielen Varianten ihrer Geschichte verstrickt, als dass man ihr nun glauben könnte. Und auch den Schmuck hatte T. vor der Polizei verheimlicht. Für die Angeklagte nur ganz natürlich: „Ich hatte einfach Angst, dass man denkt, dass ich gestohlen habe.“
Sicher ist derzeit also nur, dass für den Tod der 81-Jährigen ein hochgiftiger Medikamentencocktail ausschlaggebend war. Als Tatverdächtige gilt seither die 42-jährige Pflegerin. Auch die Wertgegenstände der Toten hat die Polizei in der Wohnung der Pflegerin sichergestellt. Ob diese Indizien ausreichen für eine Verurteilung von Andrea T., wird sich im Laufe der insgesamt zehn Verhandlungstage zeigen. Die Urteilsverkündung ist für den 22. Januar angesetzt.
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