Der Markt Holzkirchen will sich die Entscheidungshoheit nicht nehmen lassen: Welches Kind aufgenommen wird, entscheidet die Gemeinde in Abstimmung mit der jeweiligen Leitung der Kindertageseinrichtung.
Zwar werden Kinder, deren Familien sich in einer besondere Notlage befinden, besonders berücksichtigt – genauso wie Kinder, deren Väter oder Mütter alleinerziehend oder deren beide Elternteile berufstätig oder in Ausbildung sind – dennoch wird die Auswahl für einen Kita-Platz nach diesen Dringlichkeitsstufen laut neuer Satzung nur „soweit möglich“ erfolgen.
„Die letzendliche Entscheidung über die Aufnahme liegt bei der Einrichtung in Abstimmung mit dem Träger“, heißt es in der neuen, geänderten Satzung, über die in der Gemeinderatssitzung am Dienstag abgestimmt wurde. Durch diese Zusatzklausel könnten „pädagogische Gesichtspunkte in die Platzvergabe einfließen“.
Die Klausel missfällt vielen Räten
Doch diese Aufweichung gefällt nicht jedem. Die Tatsache, dass Alleinerziehende nur „soweit möglich“ und eben nicht automatisch einen gesicherten Betreuungsplatz erhalten, empörte insbesondere Irmi Ammer. Alleinerziehende bräuchten Sicherheit, es dürfe hier keine Ablehnungsmöglichkeit geben, so die SPD-Politikerin, die sich vehement gegen die neu hinzugefügte Formulierung „soweit möglich“ aussprach. „Das führt zu Panik“, so Ammer.
Für die Marktgemeinderätin steht außer Frage, dass Alleinerziehende besonders armutsgefährdet seien und daher besondere Unterstützung bräuchten. Auch ihr Parteikollege Thomas Hünerfauth sprach sich dafür aus, einen Weg zu finden, um „Angst und Panik zu ersparen“.
Maria Korell, Leiterin des Kindergarten Frühlingsdorfs, verteidigte hingegen die Satzung und sah die Situation von Alleinerziehenden deutlich differenzierter als Ammer. Alleinerziehende seien heute nicht automatisch schlechter gestellt als anderweitige Elternteile, man müsse jeweils die individuelle Situation berücksichtigen. „Heute gibt es eine Vielschichtigkeit, man muss genau hinschauen, wem es schlecht geht.” Außerdem betonte Korell: „Wir haben noch niemanden im Stich gelassen, wenn es gebrannt hat.“
Auch die Möglichkeit zur Herabstufung ist strittig
Ein weiterer Streitpunkt war zudem die neu eingeführte Klausel, dass die vereinbarten Buchungszeiten im Falle von betriebsbedingten Engpässen und Notfällen – sprich Personalknappheit – auf das absolut notwendige Maß reduziert werden können. Berufstätige Eltern müssen in einem solch eintretenden Fall einen Nachweis über ihre tatsächlichen Arbeitszeiten erbringen. Nichtberufstätige Eltern haben dann nur noch einen Anspruch auf eine maximale Betreuungszeit von sechs Stunden pro Wochentag.
Personalmangel sei eines der Hauptprobleme in der Kinderbetreuung, erläuterte Korell. Dass Betreuerinnen aufgrund von Krankheit oder Schwangerschaft ausfielen, sei normal.
Insbesondere die Freien Wähler zeigten wenig Verständnis für das Personalproblem und die damit verbundene Gefahr der Herabstufung der Buchungszeiten. „Engpässe im Personal sollen nicht auf dem Rücken der Eltern ausgetragen werden“, sagte Marcus Ernst, der für eine bessere Personalplanung plädierte. Auch Wolfgang Jennerwein monierte „Fehler im Personalmanagement“ und sprach von einem „Rückschritt für die Lebensqualität für junge Frauen”.
Obwohl die „die Arroganz zu entscheiden, wen man nimmt“, wie Korell formulierte, nicht jedem Marktgemeinderat schmeckte und mitunter als Eingriff in die „Lebensgestaltungsmöglichkeiten“, so Karl Bär von den Grünen, verstanden wurde, wurde die veränderte Satzung dennoch angenommen. Bis auf die Fraktion der Freien Wähler stimmten alle dafür.
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