Angeklagter reumütig
Nach drei Monaten hatte er seine eigene Schuld offenbar nicht mehr ausgehalten. Im April 2013 meldete sich der 23-Jährige Weyarner in einer Klinik, um sich psychiatrisch behandeln zu lassen. „Ich brauche dringend therapeutische Hilfe“, erklärte er dann auch im Rahmen der Verhandlung am Miesbacher Amtsgericht.
Zuvor hatte er die beiden Töchter seiner Lebensgefährtin zwischen Januar und April 2013 insgesamt 15 mal sexuell missbraucht. Er selbst war dabei angezogen und machte Fotos und Filme. Im Rahmen der Verhandlung vor dem Amtsgericht gab der Mann seine Taten nun unumwunden zu. Wie der Merkur in seiner heutigen Ausgabe schreibt, betonte der Angeklagte:
Es tut mir unendlich leid. Ich möchte mich in Öffentlichkeit dafür entschuldigen.
Der Verteidiger schlug als Strafmaß ein Jahr und zehn Monate Freiheitsstraße vor, auszusetzen auf Bewährung. Die Staatsanwaltschaft schätzte das Strafmaß etwas höher ein und forderte zweieinhalb Jahre Haft. In die Waagschale wurden dabei auch die Vorstrafen des Mannes gelegt, darunter Diebstahl und Fahren ohne Führerschein, verhängt nach dem Jugendstrafrecht.
Richter fällt mildes Urteil
Der Vorsitzende Richter Klaus-Jürgen Schmid kam schließlich zu einem Urteil, dessen Strafmaß in der Mitte liegt: zwei Jahre Freiheitsentzug, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro. Und eine sofortige psychiatrische Therapie.
Zugute kam dem Verurteilten dabei, dass er sich geständig zeigte und sich von sich aus in Therapie begeben hatte. Dass die Strafe nicht höher angesetzt wurde, liegt daran, dass die Gefahr erheblicher Langzeitfolgen für die beiden Mädchen als eher gering eingestuft wurden.
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