Räte müssen in sauren Apfel beißen

Aktualisierung vom 12. September / 10:09 Uhr
Das Gerangel um das Bauvorhaben des Verwaltungsleiters Martin Pemler ist entschieden. Der Gemeinderat hatte wenig Spielraum: Aus rechtlichen Gründen kann die Gemeinde ihre Zustimmung nicht verweigern.

Sonst drohe Schadensersatz

Wie schon berichtet liegt das Reinthaler Bauprojekt im Innenbereich. Damit ist die geplante Bebauung mit zwei getrennten Häusern zulässig. Der Gemeinderat biss mit seiner Forderung, ein Doppelhaus zu errichten, auf Granit.

Aufgrund des Baurechts kann eine Gemeinde ihr „gemeindliches Einvernehmen“ nicht verweigern. Darauf hatte bereits Sprecher Gerhard Brandl vom Landratsamts hingewiesen. Im Ernstfall könne sie sogar „schadensersatzpflichtig“ werden, warnte Wöhr.

Die einzige Auflage, die erfüllt werden müsse, ist das sogenannte „Einfügegebot“, so Bürgermeister Leonhard Wöhr (CSU). Das bedeutet, dass der Charakters des Gebiets und der Nachbarschaft gewahrt werden muss. Deshalb bissen die Weyarner Räte bei der gestrigen Sitzung in den saueren Apfel und nahmen den Bauantrag an. Allerdings bekundeten drei Mitglieder ihr Missfallen, indem sie dagegen stimmten.

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Ursprünglicher Artikel vom 05. September mit der Überschrift: Landratsamt maßregelt Weyarn

Der Leiter der Verwaltung im Landratsamt, Martin Pemler, will in Weyarn zwei neue Häuser bauen. Das Landratsamt signalisierte bereits im Vorfeld Einverständnis. Dabei wurde beim Nachbargrundstück wiederholt ein Bauantrag verweigert. Der Weyarner Gemeinderats wähnt eine Ungleichbehandlung und lehnte den Antrag ab. Jetzt kam die Antwort des Landratsamtes.

Derzeit sitzen die Weyarner an einer Leihgabe der Sparkasse. Den Zahlungsforderungen wollen sie aber wohl nicht nachkommen
Die Weyarner Räte mussten sich nun vom Landratsamt eine Rüge gefallen lassen

Es geht um ein Grundstück im Reinthal auf dem Gemeindegebiet Weyarn. Dort möchte der Verwaltungschef aus dem Landratsamt, Martin Pemler, gerne das bestehende Haus abreißen und zwei neue Wohnhäuser samt Garage errichten. Dafür benötigt er jedoch eine Genehmigung.

Brisant wird die Lage durch das Nachbargrundstück. Dort hatte die Gemeinde wiederholt das Baurecht verweigert, weil es im Außenbereich liegt. Das bedeutet, dass dort nur mit besonderer Privilegierung gebaut werden darf. In der Regel ein landwirtschaftlicher Betrieb.

Für Pemlers Grundstück signalisierte das Landratsamt jedoch bereits im Vorfeld sein Einverständnis. Einige Gemeinderäten kam das komisch vor. „Das ist äußerst seltsam“, findet Ernst Weidl (UWG). Und auch der zweite Bürgermeister Franz Demmelmeier (SPD) drückte sein Unverständnis darüber aus.

Ablehnung ohne rechtliche Handhabe

Doch Bürgermeister Leonhard Wöhr klärte auf. Die Grenze zum Außenbereich verlaufe eben genau zwischen den beiden Grundstücken hindurch. Daher sind die Fälle auch unterschiedlich zu behandeln. Außerdem bestehe auf dem Grundstück ja schon Baurecht.

Das Landratsamt war sich der möglichen Brisanz bewusst und hatte für diesen Fall vorgesorgt. Wie der Sprecher des Landratsamtes Gerhard Brandl erklärt, waren bei der Ortsbesichtigung Vertreter der Regierung von Oberbayern dabei. „Wir wollten uns absichern und hier noch eine dritte, unabhängige Meinung einholen“, so Brandl.

Trotz der Faktenlage lehnte der Weyarner Gemeinderat den Bauantrag ab. Als Begründung führte man an, dass dem Gemeinderat ein Doppelhaus sinnvoller erscheint als zwei nebeneinanderstehende Häuser. Der Bürgermeister gab allerdings schon in der Sitzung zu Bedenken, dass man für diese Forderung keine rechtliche Handhabe habe.

Entscheidung soll überdacht werden

Nun flatterte dem Bürgermeister die Antwort des Landratsamtes ins Rathaus. „Die Kollegen haben dem Gemeinderat die rechtliche Situation geschildert“, erklärt Brandl. Das bestätigte auch Bürgermeister Wöhr. Es sei ihnen mitgeteilt worden, dass eine Ablehnung nicht dem geltenden Recht entspricht. „Wenn Baurecht besteht, darf der Gemeinderat einen Antrag nicht ablehnen“, zitiert Wöhr.

Brandl erklärt darüber hinaus, dass man dem Gemeinderat nahegelegt habe seine Entscheidung noch einmal zu überdenken. „Ansonsten beabsichtigen wir diese zu ersetzen“, so Brandl weiter. Auf der kommenden Sitzung am Donnerstag wird sich der Weyarner Gemeinderat daher noch einmal mit dem Thema auseinandersetzen.

Dabei diskutieren die Räte auch noch einmal über die Baugenehmigung für das geplante Kletterzentrum sowie über die Stellungnahmen zu dem Einheimischenprogramm im Ortsteil Naring. Die ausführliche Tagesordnung finden Sie hier. Los geht es um 19 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses.

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