Die Herkunft der Gegenstände konnte der Mann auf Rückfrage nicht belegen. Da die kontrollierenden Beamten davon ausgingen, dass die Gegenstände aus Straftaten stammten, wurden sie sichergestellt. Die Prüfung der Herkunft wurden jedoch inzwischen abgeschlossen.
Eines der beiden Bilder wurde in Mittenwald bei einem Kunsthändler offiziell erworben. Doch während des Kaufs wurde das zweite Bild unbemerkt gestohlen. Der Wert des Kunstdruckes beläuft sich auf 350 Euro. Den Geretsrieder erwartet nun ein Strafverfahren wegen Diebstahls.
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