Holzkirchens Vierbeiner werden teurer

Ab dem kommenden Jahr müssen Holzkirchens Hundebesitzer deutlich mehr für ihren Vierbeiner bezahlen. Denn der Gemeinderat hat die Hundesteuer drastisch erhöht. Auf Nachfrage der HS rechtfertigt Kämmerer Dominik Wendlinger diesen Schritt.

Ab dem kommenden Jahr zahlen Holzkirchner Hundebesitzer deutlich mehr für ihren Liebling.
Ab dem kommenden Jahr zahlen Holzkirchner Hundebesitzer deutlich mehr für ihren Liebling.

Zuletzt wurde die Hundesteuer im Jahr 1981 auf 50 D-Mark pro Hund und Jahr festgesetzt. Mit der Umstellung auf den Euro wurde dieser Betrag beibehalten und auf 26 Euro gerundet. Seit 33 Jahren ist die Abgabe für die treuen Vierbeiner konstant geblieben. Mit der Steuer bezahlt die Gemeinde Dienstleistungen wie die Hundekotbeuteln, Mülleimer sowie die Straßenreinigung, das Leeren der Mülleimer.

Hundesteuer jetzt “kostendeckend”

Das alles kostet: Im Jahr 2013 waren es 12.342,46 Euro mehr, als die Gemeinde über die Hundesteuer bei den rund 600 Hundehaltern eingenommen hatte. Wie hoch der Fehlbetrag im Jahr 2014 ist, kann Herr Wendlinger noch nicht sagen. Den Mehraufwand bezahlte bisher die Gemeinde – beziehungsweise die Steuerzahler.

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Mit der Gebührenordnung soll laut Wendlinger ab dem kommenden Jahr Schluss sein: “Wir werden dann kostendeckend arbeiten können.” Seit Juni 2014 ist der Kämmerer in Holzkirchen im Amt. Wieso seine Vorgänger bislang nichts an den Gebühren geändert haben – beispielsweise bei der Neufassung im Jahr 2007: Darüber kann er auf Nachfrage nur mutmaßen: “Vielleicht war es politisch nicht gewollt.”

Wenn am 01. März die Hundesteuer wieder fällig wird, kostet der erste Hund 50 Euro, der zweite 75 Euro und der dritte 100 Euro. Für Kampfhunde werden 300 Euro pro Jahr fällig. Hat ein Hundebesitzer also drei Vierbeiner, muss er statt bislang drei mal 26 künftig 225 Euro Hundesteuer im Jahr bezahlen. Damit verlangt die Gemeinde den gleichen Betrag wie die Gemeinde Otterfing. Dagegen zahlen die Weyarner Hundebesitzer deutlich weniger: 40 Euro für den ersten Hund und 45 Euro für jeden weiteren.

Rettungs- und Blindenhunde sind ausgenommen

Außerdem gibt es laut Hundesteuersatzung auch Ausnahmen: Steuerfrei sind nach §2 der Satzung Hunde, die ausschließlich eine öffentliche Aufgabe erfüllen sowie ausgebildete Rettungshunde und Hunde zur Bewachung von Herden. Auch Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder unentbehrlich sind, sind von der Hundesteuer ausgenommen. Für Tiere, die ausschließlich zur Jagd und zum Forstschutz gehalten werden, gibt es laut §6 der Hundesteuersatzung eine Ermäßigung.

Der Hauptausschuss und der Gemeinderat beschlossen die Anhebung der Steuer jeweils einstimmig. Die neue Satzung wird noch von der Aufsichtsbehörde geprüft und soll spätestens zum 01. März wirksam sein, wenn die Hundesteuer für 2015 von den Konten der Hundehalter abgebucht wird.

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