Die Gemeinde Weyarn plante den Kauf eines neuen Gebäudes, zur weiteren, strategischen Ortsentwicklung. Gekauft worden war dieses Haus in Weyarn, das Teil des alten Klosters ist, in dem sich ebenfalls Rathaus und Pfarrhaus befinden, jedoch bereits von einem Münchner.
Daraufhin wollte die Gemeinde ihr Vorkaufsrecht geltend machen. Herbert Niederreiter, neuer Besitzer des Hauses klagte jedoch dagegen – und gewann. Offenbar gab es bei der Klage einen Fehler im Antrag. Genauere Details hierzu sind jedoch nicht bekannt.
Nun wird kommenden Donnerstag, den 15. Januar, um 19 Uhr bei einer öffentlichen Sitzung im Gemeinderatssaal des Rathauses Weyarn dieses Thema noch einmal aufgegriffen. Weyarns Bürgermeister Leonhard Wöhr will sich hierbei noch einmal zum Sachstand der Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrecht für jenes Grundstück äußern.
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