Masturbation im Blaumann

Das Amtsgericht befasste sich gestern mit einer besonders pikanten Straftat: wegen exhibitionistischen Handlungen hatte eine Weyarnerin einen Holzkirchner KFZ-Mechaniker angezeigt. Dieser musste sich nun in Miesbach für die “Sauerei” verantworten.

Aus einem Blaumann wie diesem hier soll der Angeklagte heraus masturbiert haben.
Aus einem Blaumann wie diesem hier soll der Angeklagte heraus masturbiert haben / Quelle: dgb.de, Sven Lorenz

Lammfromm gibt er sich. Der angeklagte KFZ-Mechanikern Hubert Piesegger*. Seit bald zwölf Jahren arbeite er für eine Holzkirchner Autowerkstatt, wäre glücklich verheiratet und Vater eines Kindes. Zwischenfälle dieser Art habe es bisher nicht gegeben, beteuert auch sein Arbeitgeber vorm Amtsgericht in Miesbach. Hier musste sich Piesegger gegen schwere Vorwürfe verantworten. Für ihn wäre die Anzeige, die seit Oktober letzten Jahres gegen ihn vorliegt, schlichtweg eine „große Sauerei“.

Genauso könnte auch das Opfer den Sachverhalt an jenem Oktobertag beschreiben. Mit einer Freundin war die Weyarnerin in Holzkirchen zum Pizzaessen verabredet – irrtümlicherweise fuhr die gebürtige Kubanerin auf den Hof der angrenzenden Autowerkstatt, den sie für den Parkplatz des Italieners hielt. Dort stieg sie aus dem Auto und rauchte eine Zigarette, während sie auf ihre Freundin wartete. Äußerst „komisch“ kam ihr dann das Verhalten des Mechanikers vor.

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Parkplatzsuche mit bösen Folgen

Der 46-jährige Piesegger, der einen Blaumann trug, beobachtete sie und führte dabei bei geschlossenem Hosenschlitz merkwürdige Handbewegungen in seiner Schrittgegend aus, berichtet die Weyarnerin dem Miesbacher Amtsrichter Walter Leitner. Vor ihrer Freundin, die inzwischen ebenfalls auf dem Hof ihren Wagen abgestellt hatte, habe sich der KFZ-Mechaniker dann in der Werkstatt versteckt.

Die beiden Frauen beschlossen dann, kurz im angrenzenden Büro nachzufragen, ob sie ihre Autos für den Besuch beim Italiener hier abstellen dürften. Der Werkstattbetreiber verneinte und die Frauen machten sich daran umzuparken. Während die Freundin der Weyarnerin rückwärts aus dem Hof rangierte, bot sich der Klägerin dann das folgende Bild:

Er hat masturbiert. Seine Hose war offen und er hat alles komplett rausgeholt. Er hat mir seinen Schwanz gezeigt und mich angeschaut. Groß und hart – mit der linken Hand hat er daran gespielt. Ich schäme mich, das zu sagen.

Aus Angst um andere Frauen und Kinder habe sie ihn dann nach einer schlaflosen Nacht angezeigt. Schon bei der polizeilichen Vernehmung hatte sich das Opfer wie folgt geäußert: „Er sah mich an, als wolle er mich vergewaltigen.“ Völlig empört winkte sie den Werkstattchef nach dem für sie so verstörenden Erlebnis zu sich. Dieser eilte zu ihr.

Entsetzt fand die gebürtige Kubanerin nur die Worte „Diese Mann Bandito – machen an seinem Schwanz“ für das Handeln Pieseggers und fuhr davon. Letzteres bestätigte der Unternehmer der Holzkirchner KFZ-Werkstatt dem Amtsgericht. Als er seinen Angestellten auf den Vorwurf ansprach, ging Piesegger angeblich gerade seiner Arbeit nach und wusste von nichts. Er hätte nur seine Unterhose richten wollen, so die Aussage des Mechanikers.

Masturbation in der Öffentlichkeit

Trotz des detaillierten Berichts der Betroffenen blieben beim Anwalt des Angeklagten noch Fragen offen. Aus der Entfernung hätte die Zeugin aus ihrem Auto überhaupt nicht erkennen können, wohin sich Piesegger fasste. Anhand einer mitgebrachten Arbeitshose Pieseggers demonstrierte er anschaulich, wie klein doch der Hosenschlitz wäre. Auch zeigte sich der Anwalt an der Definition „masturbieren“ interessiert.

Die Weyarnerin versicherte dem Gericht, dass sie als 46-Jährige weder „von gestern“ wäre noch lügen würde. Davon war am Ende der Beweisaufnahme auch die anwesende Staatsanwältin überzeugt. In den Details stimmten für sie alle Zeugenaussagen überein. Entgegen der Behauptung Pieseggers, dass er sich zur Tatzeit im Büro des Unternehmens befunden habe, hätte sie „keinerlei Zweifel“ an seinen exhibitionistischen Handlungen.

Für den Rechtsanwalt des Angeklagten eine unstimmige Beweisführung, die auf der „lebhaften Fantasie“ der Zeugin aus Weyarn basiere. Schon „rein technisch“ wäre es nicht möglich, ein erigiertes Glied durch den Hosenschlitz des Blaumanns zu führen. Für Richter Leitner hingegen lag hier keine “Verwechslung“ mit einer verrutschten Unterhose vor. Zur Falschaussage habe die Zeugin keinerlei Motive. Als das Amtsgericht den Angeklagten für schuldig befand und ihn zu 50 Tagessätzen zu je 30 Euro verurteilte, kündigte Pieseggers Anwalt an, „dass da in jedem Fall noch was kommt“.

* Der Name des Angeklagten wurde von der Redaktion geändert.

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