Die derzeitige Situation am Übergang von der B318 zur A8 und das Gewerbegebiet in Holzkirchen über die MB14 ist derzeit mehr als unbefriedigend: Vor allem während des Pendlerverkehrs sorgt die Ampelanlage am Übergang zur MB14 für Staus. Das weiß auch Warngaus Bürgermeister Klaus Thurnhuber:
Wenn man da einmal bei Rot steht, ist es passiert.
Ende des vergangenen Jahres fasste die Regierung von Oberbayern den Beschluss, diesen Abschnitt auf einer Strecke von 1,6 Kilometern auf vier Spuren zu verbreitern. Gestern ging dem Straßenbauamt Rosenheim der Planfeststellungsbeschluss zu, sagte Christian Rehm, stellvertretender Behördenleiter, auf Anfrage: “Wir haben jetzt Baurecht.” Wirksam wird dies aber erst in einem Monat, wenn bis dahin nicht gegen den Beschluss geklagt wird.
Ampelfreie Fahrt ins Gewerbegebiet und zur A8
Nach dem Beschluss wird die Ampelanlage am Übergang von der B318 auf die MB14 wegfallen. Stattdessen soll die MB14 ein Stück nach Westen verlegt werden und per Brücke über die B318 führen. Auf diese können die Autofahrer dann jeweils über Rampen hinauf fahren. Ein Warten auf das Ende der roten Ampelphase ist damit beendet – sowohl für die diejenigen, die ins Gewerbegebiet wollen, als auch für diejenigen, die auf die A8 müssen. “Die können dann ohne Verzögerung auf die Autobahn fahren”, sagt Bürgermeister Thurnhuber.
Doch bis die Strecke entlastet wird, wird noch einige Zeit vergehen: “Noch stehen uns für die Umsetzung keine Mittel zur Verfügung”, sagt Christian Rehm. Das Straßenbauamt Rosenheim plant, den Ausbau für 2017, sofern die Finanzierung gesichert ist, so Rehm weiter.
Zwar scheint der Ausbau auf einer Strecke von rund 1,6 Kilometern sehr kurz. Doch gehen Rehm und Thurnhuber davon aus, dass die Maßnahmen ausreichen werden, diesen Abschnitt deutlich zu entlasten. “Dieser Streckenabschnitt ist am stärksten durch Staus belastet”, sagt Rehm. Den weiteren Verlauf der B318 vierspurig auszubauen, sei derzeit in der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 angemeldet. Aber erst, wenn diese in den vordringlichen Bedarf aufgenommen wird, nimmt das Straßenbauamt diese Planung auf.
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